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topplus Ökoregelung 1a

Freiwillig stilllegen: Erster Hektar bringt 1.300 €

Ab dem Antragsjahr 2025 entfällt die Verpflichtung, Ackerflächen stillzulegen. Mit der Ökoregelung 1a kann man freiwillig 8 % der Flächen stilllegen.

Lesezeit: 1 Minuten

Wegen des Wegfalls der Bracheverpflichtung bei GLÖZ 8 sollen Förderangebote zur freiwilligen Erbringung von Brachflächen verstärkt werden. Dazu wird die einzelbetriebliche Obergrenze bei der Öko-Regelung 1a von sechs auf acht Prozent des förderfähigen Ackerlandes erhöht, so dass Betriebe mehr Brachflächen beantragen können, so das Bundeslandwirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung.

Insgesamt dürfen Sie jetzt 8 % stilllegen, wobei sich die Erhöhung auf die dritte Prämienstufe bezieht, also:

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  • Stufe 1: 1.300 €/ha (1% des Ackerlands als freiwillige Brache, bzw. 1 ha, wenn der Betrieb kleiner als 100 ha ist),

  • Stufe 2: 500 €/ha (1-2% d. Ackerlands),

  • Stufe 3: 300 €/ha (2-8% d. Ackerlands).

Die freiwillige Öko-Regelung 1a müssen Sie jedes Jahr neu beantragen.

Diese Regelung ist im Strategieplan festgeschrieben, das BMEL hat dazu am 2. August 2024 den Änderungsantrag zum deutschen GAP-Strategieplan förmlich eingereicht. Zuvor hatte sich das BMEL bereits informell mit der Europäischen Kommission verständigt.

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