Die Energiebranche kritisiert beim Kabinettsentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die geplante Anschlussregelung für bestehende Anlagen. Danach sollen Altanlagen statt der bisherigen Vergütung eine Anschlussförderung in Höhe des Marktwerts abzüglich einer Vermarktungspauschale von 0,4 ct/kWh erhalten. Bei dem aktuellen Marktwert dürfte diese Vergütung bei ca. 3 ct/kWh liegen. Damit sind jedoch die Betriebskosten bei Windrädern nicht gedeckt. Denn nach einer Umfrage der Fachagentur Windenergie an Land geben Betreiber von Altanlagen bei Anlagen bis 1 MW im Schnitt 4,6 ct/kWh Betriebskosten an, bei Anlagen bis 2 MW sind es 3,9 ct/kWh. Der BWE schlägt daher als Übergangslösung für ca. zwei Jahre vor, sich bei der Vergütung an diesen Kosten zu orientieren. Angesichts des Zeitdrucks drängt der BWE, der seit 2017 auf dieses Problem hingewiesen hat, auf eine schnelle Lösung. Denn schon Anfang 2021 fallen Windenergieanlagen mit zusammen rund 3000 MW Leistung aus der Förderung und könnten stillgelegt werden.
Als eine Alternative zur gesetzlichen Einspeisevergütung gelten Stromabnahmeverträge mit Ökostromanbieter. Der Energieversorger Greenpeace Energy beispielsweise berichtet von einer steigenden Zahl dieser Private-Purchase-Agreement-Verträge (PPA), bei denen Altanlagenbetreiber einen vertraglich vereinbarten Festpreis erhalten. Damit sollen sie ihre Anlagen, unabhängig von den Entwicklungen an der Strombörse, wirtschaftlich weiterbetreiben können.