In die Diskussion um die künftige Solarstromvergütung kommt neue Bewegung. In einem Ende März vorgelegten Gesetzesentwurf hat die Bundesregierung ihre Absicht bekräftigt, die Vergütung für Dachanlagen ab 1. Juli 2010 um maximal 16 % zu senken. Daraufhin haben die deutschen Hersteller aus der Solarbranche die Kritik an den Plänen ausgeweitet, weil sie Wettbewerbsnachteile gegenüber der Konkurrenz aus China befürchten. Denn damit die Solarstromerzeugung bei niedrigeren Fördersätzen rentabel bleibt, müssen die Anlagenpreise sinken. Chinesische Hersteller können die Anlagen wegen des momentanen Wechselkurses und staatlicher Exportförderung günstiger anbieten.
Rückendeckung erhält die Branche jetzt durch die Bundesländer. In einem Beschluss hat der Bundesrat Ende März die Regierung aufgefordert, die Absenkung auf höchstens 10 % zu begrenzen.
Politiker wie der bayerische Landwirtschaftsminister Helmut Brunner oder Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer kritisieren inzwischen auch, dass die Stromvergütung für Freiflächenanlagen auf Äckern entfallen soll. Auch der Deutsche Bauernverband ist vom strikten Verbot auf Ackerflächen abgerückt und fordert nur noch einen Vorrang für Dach- und Konversionsflächen.
Das neue Gesetz ist daher noch nicht in trockenen Tüchern. Der weitere Zeitplan sieht so aus: Am 21. April gibt es eine Anhörung im federführenden Umweltausschuss, der am 5. Mai ein Beschluss folgen soll. Am 7. Mai ist die zweite und dritte Lesung im Bundestag vorgesehen, damit das Gesetz zum 1. Juli in Kraft treten kann.
Wir halten Sie über den weiteren Verlauf der Verhandlungen auf unseren Internetseiten unter www.topagrar.com auf dem Laufenden.