In unserer Umfrage haben die Firmen Tipps für Anlagebetreiber gegeben:
- Wenn Sie Serviceunternehmen beauftragen, sollen Sie ihnen genaue Vorgaben gemäß TRAS 120 zu Planung, Sicherheit und Dokumentation machen.
- Sie sollten bei allen Änderungen an der Anlage prüfen, ob sie konform zur TRAS 120 sind. „Auch eine bewusste Entscheidung dagegen kann sinnvoll sein, wenn es sich begründen lässt“, sagt Planer Ralf Block (Bigatec).
- Hilfreich ist es, alle Unterlagen von der Planung über den Bau bis zu den wiederkehrenden Prüfungen zusammenzustellen. Dazu gehören auch Nachweise über die Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen.
- Betreiber von Bestandsanlagen sollten prüfen, in welchen „Alltags-Situationen“ die TRAS 120 bereits Auswirkungen zeigen kann. „Wenn z.B. ein Dach ausgetauscht werden muss, sollten sich Betreiber vom Hersteller bzw. Installateur bereits Anforderungen der TRAS 120 dokumentiert lassen“, rät Katharina Mackeprang von Beratungsunternehmen Treurat und Partner.
- Einige Anforderungen lassen sich nur schwer umsetzen. Daher sollten Sie mit den Behörden einen Mittelweg finden. Als Alternative zur Überwachung des Zwischenraumes zwischen Gasspeicherfolie und Wetterdach z.B. könnten Sie eine regelmäßige Kontrolle mit einem mobilen Spürgerät anbieten.