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Biogas: Künftig werden jährlich 150 MW ausgeschrieben

Einigung im Koalitionsausschuss zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG): Für die Biogasanlagen ist nun ein Ausschreibungsvolumen von je 150 MW in den Jahren 2017 bis 2019 und je 200 MW in den Jahren 2020 bis 2022 geplant. Erfreut über die weitere Förderung von Biogasanlagen zeigte sich Minister Schmidt.

Lesezeit: 4 Minuten

Einigung im Koalitionsausschuss zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG): Für die Biogasanlagen ist nun ein Ausschreibungsvolumen von je 150 MW in den Jahren 2017 bis 2019 und je 200 MW in den Jahren 2020 bis 2022 geplant. Das Ausschreibungsvolumen sieht also in den nächsten sechs Jahren insgesamt 1.050 MW vor.


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Mit der Gesetzesnovelle wird die Förderung von Ökostrom komplett umgestellt. Ab kommendem Jahr sollen die Vergütungen für Energie aus den unterschiedlichen regenerativen Quellen dann nicht mehr staatlich festgelegt, sondern in Auktionen ermittelt werden. Die günstigsten Projekte erhalten dann den Zuschlag. Lediglich kleine und mittelgroße neue Photovoltaikanlagen auf Gebäuden und neue Windkraftanlagen (bis 750 Kilowatt) sind von den Ausschreibungen ausgenommen und erhalten weiterhin eine festgelegte Förderung nach EEG.


Für Bioenergieanlagen wurde eine Bagatellgrenze von 150 Kilowatt installierter Leistung vereinbart. Alle Anlagen mit einer installierten Leistung bis zur Bagatellgrenze erhalten eine Förderung in Anlehnung an das EEG 2014 und müssen nicht an den Ausschreibungen teilnehmen.


Erfreut über die weitere Förderung von Biogasanlagen zeigte sich am Freitag Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt. "Wir können auch in Zukunft nicht auf Bioenergie verzichten. Sie leistet mit einem Drittel im Mix der Erneuerbaren Energien einen wichtigen Beitrag für die deutsche Klimabilanz. Biomasse ist darüber hinaus wichtiger Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum. Deshalb habe ich gegenüber dem Wirtschaftsminister seit langem für die Berücksichtigung der Biomasse im neuen EEG persönlich gekämpft", so der CSU-Politiker.


Es sei gut, dass es jetzt Planungssicherheit für die Branche gebe und konkrete Regelungen für die zukünftige Förderung von Biomasseanlagen im neuen EEG.  "Das ist eine gute Nachricht für die unsere Bauern und den ländlichen Raum“, so Schmidt.


Am kommenden Mittwoch soll das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz dann im Bundeskabinett beschlossen werden.


Brunner: „Neue Perspektiven für die Bioenergie“


Als wichtige Weichenstellung für die Bauern hat Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner das Verhandlungsergebnis bezeichnet. „Damit hat Bioenergie wieder eine wirtschaftliche Perspektive und kann auch künftig einen substanziellen Beitrag zur Energiewende leisten“, sagte Brunner in München.


Denn jetzt sei sichergestellt, dass bestehende Biogas-Anlagen auch nach Ablauf der 20-jährigen Vergütungsdauer fortgeführt werden können, selbst ein moderater Zubau sei möglich. Ohne eine solche Anschlussregelung wären dem Minister zufolge viele Biogasanlagen vor dem Aus gestanden.


„Angesichts der Dauerkrise auf den Agrarmärkten ist das endlich einmal eine gute Nachricht für unsere Bauern“, so Brunner. Jetzt komme es darauf an, die vielen notwendigen Detailregelungen wie etwa die Festlegung von Höchstwerten für die Ausschreibung praxisgerecht auszugestalten.


In Bayern habe die Produktion von Biogas für die Landwirtschaft einen besonderen Stellenwert. Die rund 2 400 Anlagen, die zum größten Teil von Landwirten betrieben werden, sind rund ein Drittel des gesamten deutschen Bestands. „Die Energieerzeugung aus Biogas ist gerade jetzt für viele Bauern eine wichtige Einkommensquelle“, so Brunner. Nach seinen Angaben wird in Bayern allein mit dem Betrieb von Biogasanlagen jährlich rund eine Milliarde Euro erwirtschaftet. Die Wertschöpfung aus der Energieerzeugung und die damit verbundenen Arbeitsplätze kommen nicht nur den Landwirten, sondern dem ganzen ländlichen Raum zugute.


Stärkung der dezentralen Energiewende durch Bagatellregelung für Bürgerenergieanlagen!


Der Bayerische Bauernverband macht sich unterdessen für eine gesonderte Regelung für Bürgerenergieprojekte stark. Denn bei der Realisierung einer Bürgerenergieanlage stellt die Teilnahme an einer Ausschreibung eine große Hürde dar, insbesondere weil gewisse finanzielle und planerische Vorleistungen erbracht werden müssen.


Der Vorschlag des Bayerischen Bauernverbandes: Photovoltaik- und Windkraftprojekte sollten unabhängig von der Bagatellgrenze einen Zuschlag außerhalb des Ausschreibungsverfahrens erhalten, wenn keiner der Anteilseigner mit mehr als 40 kW beteiligt ist. „Eine Ausnahmeregelung für Bürgerenergieanlagen ist dringend erforderlich, um die Vielfalt der Akteure für eine dezentrale Energiewende zu erhalten“, sagt Bauernpräsident Walter Heidl.



Eine weitere Baustelle aus Sicht des Bayerischen Bauernverbandes ist der Verbrauch von selbst erzeugtem Strom, der nach den jetzigen Plänen weiterhin mit der EEG-Umlage belastet werden soll. „Hier brauchen wir einen verlässlichen Vertrauensschutz“, fordert Heidl. Derzeit sind alle Anlagenbetreiber von der Umlage befreit, die ihren selbst erzeugten Strom bereits vor dem Inkrafttreten des EEG 2014 selbst verbraucht haben und kein Betreiberwechsel nach dem 31. Juli 2014 stattgefunden hat. Aus Sicht des Bayerischen Bauernverbandes darf auch ein Betreiberwechsel nicht zum Verlust des Bestandsschutzes hinsichtlich der EEG-Umlagebefreiung führen.







 

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