Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat eine Studie vorgelegt, die vorschlägt, dass Fahrzeughersteller ihre Flottengrenzwerte auch mit erneuerbaren Kraftstoffen erfüllen dürfen. Der Industriekreis CNG-Mobilität begrüßt die Studie der Wirtschaftsberatungen Frontier Economics: „Eine Anrechnung von erneuerbaren Gasen auf die Flottengrenzwerte würde einen großen Fortschritt zur weiteren Reduktion von THG-Emissionen im Verkehrsbereich bringen,“ sagt Dr. Dietrich Gerstein vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und Koordinator des Industriekreises CNG-Mobilität. „Die THG-Minderungsquote für die Mineralölhersteller allein reicht nicht,“ so Gerstein.
Auch die Fahrzeughersteller müssten einbezogen werden. Ohne CNG-Fahrzeuge auf den Straßen könnten die großen Klimaschutzpotenziale von Reststoff-Biomethan nicht erschlossen werden. Eine Umstellung der Fahrzeuge auf bis zu 100 Prozent Biomethan sei problemlos möglich. Die Infrastrukturbetreiber im Industriekreis stünden bereit, weiteres Biomethan an den Zapfpunkten verfügbar zu machen“.
Anreiz für die Fahrzeughersteller
Durch eine Erweiterung der Flottengrenzwertregelung würde den Fahrzeugherstellern eine Möglichkeit eingeräumt, nachhaltige Kraftstoffe auf Flottengrenzwerte anzurechnen und der notwendige Anreiz gegeben, stärker in die Entwicklung von Antrieben mit alternativen und innovativen Kraftstoffen zu investieren sowie den Markt für klimaneutrale Fahrzeuge weiterzuentwickeln. Im Gegensatz zu batterieelektrischen Fahrzeugen und Brennstoffzellenantrieben, die pauschal und unabhängig vom verwendeten Strom als „0-Gramm-Fahrzeuge“ festgelegt würden, hätten es fortschrittliche erneuerbare gasförmige und flüssige Kraftstoffe schwer. Ein Anrechnungsmechanismus für Emissionsminderungen, die mit diesen Fahrzeugen nachweislich erzielt werden, fehlt nach Ansicht des Verbandes. Der Gesetzgeber müsse daher einen Impuls zum effizienten Klimaschutz und für einen freien Wettbewerb und Technologieneutralität setzen. Der Industriekreis CNG unterstützt, dass hier nur fortschrittliche erneuerbare Kraftstoffe berücksichtigt werden sollen – also nicht solche, die in Konkurrenz zur Herstellung von Nahrungs- oder Futtermitteln stünden.
EU-Regelung auf dem Prüfstand
Im Jahr 2021 erfolgt auf europäischer Ebene ein Review der Flottenverbrauchsgesetzgebung. Hierzu ist in der aktuellen EU-Regulierung der Prüfauftrag enthalten, „den möglichen Beitrag nachhaltiger Kraftstoffe“ zu untersuchen. Der Review sollte nun genutzt werden, eine Anrechenbarkeit für fortschrittliche erneuerbare gasförmige und flüssige Kraftstoffe (z.B. Biofuels, wie Reststoff-Biomethan sowie strombasierte Kraftstoffe, wie synthetisches Methan) auf die Flottenziele zu ermöglichen. So ließen sich heute noch nicht genutzte Klimaschutzpotentiale erschließen und gleichzeitig würde innovativen Technologien ohne Subventionen zum Durchbruch verholfen.
Untersuchungen des DVGW zufolge liegt allein in Deutschland das Potenzial für Biomethan bei mehr als 100 Terawattstunden (TWh) pro Jahr. Es handelt sich hierbei um Biomethan, das aus überschüssigen landwirtschaftlichen Reststoffen bereitgestellt werden kann. Weitere Potenziale, erneuerbares Methan aus Energiepflanzen oder mittelfristig synthetische erneuerbare Kraftstoffe über Power-to-Gas-Verfahren und Wasserstoff herzustellen, kommen noch hinzu.