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DBV: Absurde Kostenansätze für Biogasanlagen- und BHKW-Betreiber

Ende 2013 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) den Entwurf eines Schreibens zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Wärmeabgabe von Biogas-Blockheizraftwerken (BHKW) an einige Verbände zur Stellungnahme versandt.

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Ende 2013 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) den Entwurf eines Schreibens zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Wärmeabgabe von Biogas-Blockheizraftwerken (BHKW) an einige Verbände zur Stellungnahme versandt.


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Landwirte, die Wärme ihrer ausgegliederten Biogasanlage für ihr privates Wohnhaus oder den pauschalierenden Betrieb nutzen, müssten demnach einen fiktiven Wert von 10 bis 15 Cent pro Kilowattstunde (kWh) Wärme ansetzen, was um mehr als das Doppelte über den am Markt erzielbaren Preisen liegt. Dies würde dazu führen, dass es für Betriebe wirtschaftlich (wieder) günstiger wäre, fremde, aus fossilen Quellen stammende Wärme zuzukaufen als ihre aus nachwachsenden Rohstoffen selbst erzeugte Wärme zu nutzen, kritisiert der DBV.



Dieses umweltpolitisch absurde Ergebnis kommt laut dem Verband dadurch zustande, dass das BMF immer dann, wenn keine Verkaufsmöglichkeit über ein Fernwärmenetz besteht, die Selbstkosten der Wärmeerzeugung im Verhältnis der durch das BHKW erzeugten Energiemengen an Wärme zu Strom nach kWh ansetzt. Durch diese eigenartige Aufteilung werden nach Einschätzung des DBV Äpfel und Birnen miteinander verglichen. Kein Unternehmer würde auf die Idee kommen, die Größeneinheit kWh zur Grundlage seiner betriebswirtschaftlichen Selbstkostenrechnung zu machen, weil Wärme und Strom völlig unterschiedliche Produkte sind.


Da aber genau eine solche Aufteilung nach kWh für die selbst genutzte Wärme vorgesehen ist, führt der BMF-Entwurf zu völlig unrealistischen Werten. Der DBV und mehrere Fachverbände haben sich deshalb sehr deutlich gegen die zu enge Auslegung des Umsatzsteuergesetzes zu Lasten der Biogasanlagenbetreiber ausgesprochen und dringend für eine sachgerechte Besteuerung plädiert. Diese könnte darin bestehen, dass die Selbstkosten für Strom und Wärme im Verhältnis der Marktwerte von etwa 80 zu 20 aufgeteilt würden und maximal der ortsübliche Fernwärmepreis angesetzt wird.


Beharrt hingegen die Finanzverwaltung auf ihrer unsachgerechten Auslegung, so drohen über 5.000 Biogasanlagenbetreibern und vielen weiteren Tausend BHKW-Betreibern in allen Bundesländern steuerliche Mehrbelastungen im fünfstelligen Bereich pro Betrieb, was das Ziel der Bundesregierung, die Nutzung selbst erzeugter Wärme zu fördern, völlig konterkarieren würde, erklärt der Bauernverband.



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