Der im neuen Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) vorgesehene Umstieg auf ein Ausschreibungssystem wird vom Deutschen Bauernverband (DBV) kritisch bewertet. Bereits ab dem Jahr 2015 sollen die Vergütungshöhen für Strom aus Fotovoltaik-Freiflächenanlagen durch Ausschreibungen ermittelt werden. Den Zuschlag für den Bau einer Ökostromanlage würde dann nur der erhalten, der das günstigste Angebot abgegeben hat. Ab 2017 soll der grundsätzliche Umstieg für alle anderen erneuerbaren Energien erfolgen.
Ähnlich sieht es der Genossenschaftsverband. "Kleine und mittlere Unternehmen dürfen nicht benachteiligt werden“, kritisiert Dr. Eckhard Ott, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbandes (DGRV), die geplanten Ausschreibungen zur Förderung erneuerbarer Energien. Mit diesen wolle die Bundesregierung zwar ein Verfahren ins Leben rufen, an dem sich viele Bürger beteiligen sollen. Genau dies, so Ott, sei jedoch nicht geregelt: „Wenn für alle Akteure die gleichen Bedingungen herrschen“, dann haben kleine und mittlere Unternehmen aufgrund ihrer Größe und regionalen Verbundenheit klar das Nachsehen. Ein einfaches, verständliches und transparentes Bieterverfahren allein reicht eben nicht aus, um die Chancengleichheit im Wettbewerb zu gewährleisten.“
Freiflächenanlagen nicht auf Ackerland
Der Bauernverband warnt außerdem: Für den Bau der Freiflächenanlagen dürfte die Regierung keine landwirtschaftliche Produktionsflächen opferen. Stattdessen müssten die Investoren ihre Kraftwerke auf versiegelte Flächen bauen oder auf Dächer schrauben. Der DBV lehnt die Förderung von Fotovoltaik-Freiflächen auf einem 110-Meter-Streifen an Auto- und Eisenbahnen strikt ab. Das führe nur zu einer Zerstückelung der Flächen.
Für den DBV steht fest, dass eine unmittelbare Übertragung der Fotovoltaik-Eckpunkte auf Biogas- und Biomasseanlagen aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten keinesfalls in Betracht komme. Denn die Stromerzeugung aus Bioenergie biete besondere Vorteile hinsichtlich Verlässlichkeit, Verfügbarkeit und Regelbarkeit, die nicht außer Acht gelassen werden dürften.