Die deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft verfolgt mit Sorge den Beihilfestreit zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung - die Festlegung von Industrierabatten im Zuge des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Sowohl der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) als auch die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) bekräftigten vergangene Woche ihre Warnrufe.
„Die Begrenzung der EEG-Umlage und Deckelung der Energiekosten ist für den Erhalt der Wettbewerbsposition genossenschaftlicher Unternehmen in mehreren Sparten von erheblicher Bedeutung“, betonte DRV-Präsident Manfred Nüssel in Schreiben an die für Wettbewerb und Energie zuständigen EU-Kommissare Joaquín Almunia und Günther Oettinger sowie Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel. Nüssel begrüßte ausdrücklich Informationen, wonach die Kommission bei der Neufassung der Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien den Umfang der entlastungsberechtigten Branchen anhand objektiver Kriterien festlegen will. Gleichzeitig kritisierte er, dass eine interne Kommissionsliste, mit der mehr als 60 Branchen bei der EEG-Umlage begünstigt werden sollen, nicht die Milch-, Futter- und Fleischwirtschaft berücksichtige. „Das ist nicht nachvollziehbar, denn diese Sektoren erfüllen die gestellten Kriterien“, so der DRV-Präsident.
BVE-Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff warnte vor einer drohenden Mehrbelastung der deutschen Nahrungsmittelhersteller. Die geplante Änderung des EU-Beihilferechts werde dafür sorgen, dass ein großer Teil der derzeit von der EEG-Umlage entlasteten Lebensmittelhersteller künftig den vollen Satz zahlen müsse.