Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) fordert Korrekturen an den Vorschlägen der Bundesregierung für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). In einer Stellungnahme heißt es unter anderem sinngemäß: Sollte die Regierung tatsächlich den Einsatz von Energiepflanzen und landwirtschaftlichen Reststoffen in Biogasanlagen verbieten, würde der Neubau der Kraftwerke vollständig zum Erliegen kommen. Der DBV fordert daher, die bisherige Regelung nicht zu kippen, sondern weiterzuentwickeln. Nur so könne man auch künftig das energetische Potential von Gülle, Mist und anderen landwirtschaftlichen Nebenprodukten erschließen.
In diesem Zusammenhang kritisiert der DBV auch die Vorschriften für kleine Gülleanlagen. Diese müssen derzeit ihre Fermenter und Läger so dimensionieren, dass die Substrate und Gärreste problemlos 150 Tage in der Anlage verbleiben können. Das hält der DBV für übertrieben. Schließlich ließe sich Gülle in wesentlich kürzerer Zeit vergären und stoße danach kaum noch klimaschädliches Methan aus. Der Regierung rät der Verband daher, die Vorschrift zu entschärfen. Dann könnten die Betreiber beim Bau deutlich Kosten einsparen. Derzeit hingegen sind die Anlagen sehr teuer, weshalb nur wenige ihre Gülle vergären.
Die Regierung will außerdem den Neubau von Biogasanlagen auf 100 Megawatt pro Jahr begrenzen. Das ist aus Sicht des DBV für die gesamte Biomasseerzeugung zu wenig und sollte deutlich erhöht werden. „Eine Größenordnung von 200 bis 300 Megawatt pro Jahr ist für alle Bioenergiezweige (Feste Biomasse, Biogas) realistisch darstellbar.“
Für viel Unmut sorgt auch der Vorschlag von Energieminister Sigmar Gabriel, auf selbsterzeugten und selbstverbrauchten Strom, die EEG-Umlage zu erheben. Das soll auch für Betreiber von Altanlagen gelten, die der SPD-Chef ebenfalls zur Kasse bitten will. Dagegen wehrt sich der Verband und fordert für die Betreiber bestehender Anlagen Bestandsschutz.
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