Die Bundesregierung plant anscheinend eine erneute Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Dieses Mal kommt es für die gesamte Branche aber besonders hart: Künftig sollen die Förderungen für Solar-, Wind- und Biogasanlagen ohne Zustimmung des Bundestages gekürzt werden können.
Wie Spiegel Online berichtet, sollen Umwelt- und Wirtschaftsministerium künftig die Förderungen aller Ökostromanlagen begrenzen können - "bezogen auf die jährliche Erzeugung oder die installierte Leistung der Anlage", wie es weiter heißt.
Sollte diese geplante Gesetzesänderung den Bundestag passieren, könnten die Ministerien zukünftig erwirken, dass nicht mehr der gesamte Strom aus Windkraft- oder Biogasanlage gefördert wird, sondern nur noch ein bestimmter Prozentsatz – so wie es bereits der Fall bei Photovoltaikanlagen ist. Der Bundestag als gesetzgebende Gewalt müsste dafür dann nicht einmal mehr gefragt werden, denn die Änderungen würden von den Ministerien per Verordnung durchgesetzt werden, schreibt Spiegel Online weiter.
Dahinter steckt wohl der Gedanke, dass die Regierung so schneller auf ausufernde Förderungen bestimmter Technologien reagieren kann. Während aus dem Umweltministerium noch keine Stellungnahme vorliegt, gab es bereits Kritik aus dem Bundestag. Hans-Josef Fell, Abgeordneter der Grünen, nannte den Vorschlag eine „Entmachtung des Parlaments. Heftige Reaktionen auch von Hermann Albers, Präsident des Bundesverbandes für Windenergie: "Hier wird ein neuer Versuch gestartet, das EEG und die Erzeugung von Ökostrom abzuschwächen. Diese Regel öffnet Tor und Tür, bestehende Regeln binnen kürzester Zeit zu ändern. Gerade im Windenergiesektor sind lange Planungsfristen aber essentiell."
Aus Regierungskreisen will Spiegel Online erfahren haben, dass man eine solche Klausel nicht unbedingt auf alle erneuerbaren Energien anwenden wird. Die Regierung wolle das von „Fall zu Fall“ entscheiden, schreibt die Nachrichtenseite weiter.
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