Erneut haben Verbände aus dem Heizungssektor die Bundesregierung aufgefordert, die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) noch in dieser Legislaturperiode zu novellieren. Im Falle eines Scheiterns der Novelle könnte es einen Wildwuchs an unterschiedlichen Luftreinhaltungsregelungen im kommunalen Bereich bei der Umsetzung der EU-Feinstaub-Richtlinie geben. Darauf weisen der Bundesindustriebverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik (BDH), der Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) und der Deutschen Energie-Pellet-Verbandes (DEPV) in einer gemeinsamen Pressemitteilung hin. Dies würde zu einer Verunsicherung der Verbraucher und einer Investitionszurückhaltung führen und letztlich das Klimaziel der Bundesregierung gefährden, wonach im Jahr 2020 mindestens 14 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt werden sollen.
In Deutschland sind mehr als drei Millionen Heizungsanlagen älter als 20 Jahre und damit nicht mehr auf dem Stand der Technik. Die nach Auffassung der Verbände längst überfällige Verabschiedung der 1. BImSchV könne einen wichtigen Beitrag zur Luftreinhaltung und zum Klimaschutz sowie zur Auflösung des Modernisierungsstaus leisten. Die Heizungs- und Neue Energien-Branche erhofft sich dabei einen deutlichen Wettbewerbsvorteil aufgrund des Technologievorsprungs Deutschlands in der Umwelt- und Heizungstechnologie.
Vor allem der Energieträger Holz leide zudem darunter, dass aufgrund von Feinstaubemissionen alter Öfen auch modernen Holz- und Pelletfeuerungen pauschal vorverurteilt würden. Neben der Solarwärmebranche sind deshalb auch die Hersteller moderner Holzfeuerungen an strengen Feinstaub- und Abgasgrenzwerten interessiert.