Ab Anfang 2021 erhalten die ersten Betreiber von Photovoltaikanlagen keine Vergütung für den Solarstrom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mehr. Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE wendet sich mit einer Umfrage an jene Betreiber, deren PV-Anlagen bis 2025 aus der EEG-Förderung fallen und die nun vor der Frage stehen, wie sie ihre Anlage zukünftig wirtschaftlich betreiben. Die Wissenschaftler untersuchen die künftigen Betriebsformen für solche Alt-Anlagen. Dabei geht es den Forschenden auch um die Frage, inwieweit die Anlagen weiter einen Beitrag zu Energiewende leisten können: „Haushalte können mit PV-Anlagen vor dem Hintergrund fluktuierender Stromeinspeisung aus Solar- und Windanlagen sogar einen Beitrag zur Netzstabilität und damit zur Versorgungssicherheit leisten. Durch die Teilnahme an unserer Studie erfahren PV-Prosumenten, welche Betriebsmöglichkeiten ihnen offen stehen“, sagt Dr. Sebastian Gölz, Teilprojektleiter des C/sells-Projekts.
Solaranlagenbesitzer haben mehrere Optionen
Im Wesentlichen stehen den Besitzern alter Solar-Anlagen (sogenannte PV-Prosumenten) fünf Optionen offen:
- Weiterbetrieb der Anlage mit Speicher: Durch die Investition in einen Speicher können PV-Anlagenbesitzer hohe Eigenverbrauchsgrade realisieren und so die Spitzenlasten von Erzeugung und Verbrauch signifikant absenken. In einer Energy Community mit vernetzten Speichern können mehrere PV-Prosumenten den erzeugten PV-Strom gemeinsam nutzen.
- Vermarktung des PV-Stroms über Drittanbieter oder eine Plattform: Neben der reinen Vermarktung (Strombörse oder lokale Grünstromvermarktung) gibt es hier die Möglichkeit, die Erzeugungsleistung der PV-Anlage als Flexibilitätsleistung anzubieten. Der Drittanbieter kann den PV-Strom dann als Regelenergie/Flexibilität an überregionalen Märkten anbieten. Die Vermarktung über eine Plattform, bei der die Teilnehmer direkt interagieren, ist zukünftig denkbar.
- Volleinspeisung: Falls nichts aktiv unternommen wird, wird der erzeugte Strom weiter ins Netz eingespeist und mit einer festen Vergütung pro KWh vergütet, die sich am Börsenstrompreis orientiert.
- Verpachtung der Anlage: Die PV-Anlage wird an einen Anlagenbetreiber verpachtet, der dafür eine Miete zahlt. Der Pächter nutzt den Strom der PV-Anlage (z.B. durch Direktvermarktung) und kümmert sich um die Anlage, falls Defekte auftreten.
- Abbau der Solaranlage.
„Uns interessiert bei der Befragung insbesondere, was den Prosumenten beim Weiterbetrieb selbst besonders wichtig ist – das Geld, die Eigenversorgung oder netzdienliche Beiträge“, erläutert Jessica Berneiser, Projektleiterin der PV-Prosumentenstudie.
Die Sozialwissenschaftler des Fraunhofer ISE kooperieren bei dieser Befragung mit den Verteilnetzbetreibern Netze BW, EnergieNetz Mitte und der MVV Energie, die alle PV-Prosumenten in ihrem Kundenkreis direkt zur Befragung einladen. Die Umfrage läuft von Juli bis Anfang September auf der Webseite https://www.csells.net/PV-Studie