Die Solarbranche soll künftig auf bis zu 800 ha Acker pro Jahr Freiflächenanlagen bauen dürfen. Einzige Einschränkung: Flächen mit mehr als 60 Bundepunkten sind Tabu. Das zumindest geht aus einem Entwurf des Wirtschaftsministeriums für eine Neuregelung des Freiflächenmarktes hervor (Stand 8. Dezember 2014).
Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hat in einer Erklärung den Entwurf abgelehnt. Der DBV fordert stattdessen einen besseren Schutz landwirtschaftlicher Flächen. Acker- und Grünlandflächen müssten der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten bleiben.
Der DBV wolle zwar die Bundesregierung darin unterstützen, die „Energiewende“ zum Erfolg zu bringen. Jedoch dürfe die Energiepolitik nicht den Flächenverbrauch weiter anheizen, der mit 74 Hektar je Tag immer noch viel zu hoch sei.
Der DBV fordert daher eine Beschränkung der Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf nicht-landwirtschaftliche Flächen, insbesondere Konversionsflächen oder bereits versiegelte Flächen. Zudem müsse die Nutzung von Gebäuden und Dächern für Fotovoltaik Vorrang behalten.