Zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen des nicht hinreichenden Zugangs zu Freiland für Elterntiere in der ökologischen Hühnerhaltung wird es wohl nicht kommen. Das konnte AGRA-EUROPE am vergangenen Freitag aus Kommissionskreisen erfahren.
Als Grund wurde die Ankündigung Berlins genannt, die Brüsseler Kritikpunkte zeitnah abstellen zu wollen. Das bedeutet, dass die Bundesländer, in denen die Elterntiere für die ökologische Bruteiproduktion bislang auch in überdachten Ausläufen gehalten werden dürfen, dies bald untersagen könnten.
Auf Anfrage von AGRA-EUROPE äußerte der Geschäftsführer des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Peter Röhrig, erneut deutliche Kritik an dem Vorgang. Sollte es in Deutschland tatsächlich bald vorgeschrieben sein, Elterntiere in der ökologischen Hühnerhaltung ausschließlich mit Grünauslauf halten zu dürfen, würde dies einen gravierenden Rückschritt für die heimischen Ökozüchter bedeuten. Diese hätten bereits mit Erfolg wertvolle Zuchtlinien aufgebaut.
Überdies mache ein Verbot insofern wenig Sinn, da im Zuge der neuen EU-Ökoverordnung, die 2021 in Kraft treten solle, derzeit neue Regeln für die Ökoelterntierhaltung erarbeitet würden, erklärte Röhrig. Hier biete sich dem Gesetzgeber noch die Chance, „gute Regeln“ für die Elterntierhaltung zu erlassen, die auch die Möglichkeit von überdachten Ausläufen enthalten sollten.
Unabhängig davon geht der BÖLW-Geschäftsführer davon aus, dass Amtsveterinäre in Einzelfällen weiterhin eine überdachte Bruteiproduktion im Ökolandbau vorschreiben werden, und zwar um allgemeine EU-Vorgaben für die Bruteiererzeugung zu erfüllen, beispielsweise Hygienevorschriften.