Ich habe weniger als 10 ha Ackerland und muss daher nach GLÖZ 8 nichts stilllegen. Kann ich trotzdem die Ökoregelung 1 nutzen, nach der man für das erste Prozent des zusätzlich stillgelegten Ackers 1300 €/ha bekommt?
Ich habe weniger als 10 ha Ackerland und muss daher nach GLÖZ 8 nichts stilllegen. Kann ich trotzdem die Ökoregelung 1 nutzen, nach der man für das erste Prozent des zusätzlich stillgelegten Ackers 1300 €/ha bekommt?
Ja, das geht. Auch Betriebe die von der verpflichtenden Stilllegung nach GLÖZ 8 befreit sind, können die freiwillige Stilllegung in den Öko-Regelungen trotzdem beantragen. Generell von der verpflichtenden Stilllegung (GLÖZ 8) sind folgende Betriebe befreit:
- Betriebe mit bis zu 10 ha Ackerland,
- Betriebe, die auf mehr als 75% ihrer Ackerflächen Gras, Grünfutter, Brachen oder Leguminosen anbauen,
- Betriebe, die auf mehr als 75% ihrer beihilfefähigen Flächen Gras-, Grünfutter oder DGL anbauen.
Achtung: Landschaftselemente können nicht auf die freiwillige Stilllegung der Öko-Regelungen angerechnet werden.