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Anlagen bis 30 kW

Lesezeit: 4 Minuten

Die Ertragsteuerbefreiung gilt nicht nur für neue, sondern rückwirkend auch für alte Anlagen.

Voraussetzungen

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Welche Anlagen sind betroffen?

Die Neuregelung greift rückwirkend zum 1.1.2022 für Photovoltaikanlagen auf oder an Gebäuden und gilt für neue als auch für alle alten Anlagen. Je nach Gebäudeart gelten aber unterschiedliche Vorschriften:

  • Einfamilienhäuser, Maschinenhallen, Ställe, Gewerbebetriebe: Hier sind Anlagen mit bis zu 30 kW Leistung von der Einkommen- und Gewerbesteuer befreit. Die Vorgabe gilt pro Anlage und nicht pro Dach. Wenn Sie mehrere Anlagen mit jeweils weniger als 30 kW auf einem Dach betreiben, gilt die Steuerfreiheit somit für jede einzelne Anlage.
  • Mehrfamilienhäuser und Mischgebäude: Die Steuerbefreiung gilt für Anlagen mit bis zu 15 kW je Wohn- oder Gewerbeeinheit. Mischgebäude sind z.B. Immobilien mit Wohnungen in der obersten Etage und einem Gewerbebetrieb in der unteren (z.B. Direktvermarktung). Wichtig: Anlagen auf gemischt genutzten Gebäuden sind nur dann steuerfrei, wenn diese überwiegend dem Wohnen dienen, dass heißt: mind. 50% Wohnfläche besitzen. Beispiel: Sie besitzen eine Immobilie mit drei Wohnungen (je 40 m2), in der Sie auch eine kleine, gewerbliche Direktvermarktung (20 m2) betreiben. Dann können Sie theoretisch für vier Anlagen mit jeweils bis zu 15 kW die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen.

Wichtig: Wenn Sie mehrere Anlagen betreiben und diese zusammen mehr als 100 kW haben, dann greift die Steuerbefreiung nicht – und zwar für keine einzige Anlage. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich alle Anlagen auf einem Dach befinden oder auf verschiedenen.

Leistung

Welche Leistung ist gemeint?

Entscheidend für die Befreiung ist die Leistung, die Sie dem Marktstammdatenregister gemeldet haben.

Kein Wahlrecht

Kann ich auch auf die Steuerfreiheit verzichten? Darf ich meine Anlage weiter abschreiben?

Nein, Sie können auf die Steuerfreiheit nicht verzichten. Da Sie keine Einkünfte mehr erzielen, können Sie auch keine Abschreibung mehr ansetzen. Betriebsausgaben dürfen Sie ebenfalls nicht mehr geltend machen. Sie können lediglich 20% der Arbeitsleistung der Handwerker für die Wartung und Reparatur der Anlage auf ihrem Wohnhaus in Ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen. Allerdings ist der Abzug auf 6000 € für alle haushaltsnahen Dienstleistungen begrenzt. Maximal dürfen Sie somit 1200 € ansetzen (20% von 6000 €).

Stromnutzung

Spielt es eine Rolle, wie ich den Strom verwende?

Die Steuerfreiheit gilt unabhängig davon, wie Sie den Strom verwenden: Ob Sie diesen verkaufen, einspeisen oder selbst nutzen, spielt keine Rolle.

Steuererstattungen

Ich habe für das Jahr 2022 bereits Einkommensteuer gezahlt. Bekomme ich mein Geld wieder?

Das Finanzamt berücksichtigt die Vorauszahlungen in Ihrer Einkommensteuererklärung 2022 und zahlt Ihnen zu viel gezahlte Beträge mit Ihrem Steuerbescheid aus.

IAB

Ich habe in den Vorjahren einen Investitionsabzugsbetrag gebildet, was passiert mit diesem? ▶

Sie dürfen den Investitionsabzugsbetrag (IAB) bei der Anschaffung einer steuerbefreiten Solaranlage im Jahr 2022 und den Folgejahren nicht berücksichtigen. Sie müssen den Investitionsabzugsbetrag in dem Jahr, in dem Sie ihn gebildet haben, wieder rückgängig machen, was eine Steuernachzahlung nach sich zieht.

Tipp: Wenn Sie noch keine Steuererklärung für 2021 beim Finanzamt eingereicht haben, sollten Sie auf einen Investitionsabzugsbetrag verzichten. Stattdessen nutzen Sie für dieses Jahr am besten noch die degressive Abschreibung. So können Sie immerhin bis zu 12,5% für ein Jahr in Ansatz bringen. Mehr dazu im Abschnitt „Abschreibung“ auf der S. 43. Haben Sie bislang die 100-kW-Grenze noch nicht überschritten, wollen nun aber eine zusätzliche Photovoltaikanlage installieren und überschreiten die Grenze in Zukunft? Dann können Sie einen Investitionsabzugsbetrag berücksichtigen. Lesen Sie dazu die Regeln „Anlagen ab 30 kW“ (Stichwort Einkommensteuer).

Gewerbe

Muss ich noch ein Gewerbe anmelden?

Bislang sind alle Betreiber mit Anlagen jenseits der 10-kW-Grenze verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Ob diese Grenze nun bei 30 kW liegt, ist noch nicht geklärt. Fragen Sie sicherheitshalber bei Ihrer Gemeinde nach!

Krankenkasse

Muss ich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen? Bekomme ich die Beiträge für 2022 zurück?

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mehr zahlen. Die Kassen erstatten zu viel gezahlte Beiträge. Sie müssen sich allerdings aktiv an Ihre Krankenkasse wenden, da diese die Leistung Ihrer Anlage nicht kennt. Als Nachweis genügt ein Auszug aus dem Markstammdatenregister.

IHK

Muss ich mich bei der IHK anmelden?

Nein, wenn Sie die Auflagen erfüllen, sind Sie davon befreit.

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