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Arzneimittel-Gesetz: Bald beginnt die Meldepflicht

Lesezeit: 2 Minuten

Am 1. April tritt das neue Arzneimittelgesetz in Kraft. Mästen Sie Schweine, Rinder, Hühner oder Puten, müssen Sie demnach künftig alle Antibiotika-Anwendungen an die HI-Tier-Datenbank melden.


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Erste Pflicht, die sich für Sie ergibt: Bis zum 1. Juli müssen Sie Name, Anschrift und VVVO (Viehverkehrs-Verordnungs)- Nummer sowie die Nutzungsart bei der HIT angeben.


Ihren Antibiotika-Einsatz müssen Sie hingegen höchstwahrscheinlich erst ab dem 1. Juli an die HI-Tier melden. Was Sie dabei genau angeben müssen, ist allerdings noch nicht ganz klar. Zurzeit arbeiten Bund und Länder noch an einer Durchführungsverordnung.


Nach derzeitiger Planung läuft der erste Erhebungszeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2014. Dabei können Sie selbst entscheiden, ob Sie über Ihre Antibiotika-Behandlungen kontinuierlich berichten, also am 1. Juli damit starten, oder jeweils erst am Ende eines Halbjahres eine Sammelmeldung erstellen. Die erste würde spätestens zwei Wochen nach dem Halbjahres-Ende fällig, also am 14. Januar 2015.


Offen ist, ob die Verbrauchsmeldungen auch an den Tierarzt delegiert oder von QS übernommen werden können.


Zudem ist zurzeit vorgesehen, dass Sie – zur Berechnung der Behandlungshäufigkeit – für jedes Halbjahr angeben müssen, wie viele Tiere Sie zu Anfang gehalten haben und wann welche Zu- oder Abgänge erfolgten. Ein enormer bürokratischer Aufwand!


Weitere Pflichten können sich ab nächstem Jahr ergeben, wenn sich herausstellen sollte, dass Sie im Vergleich zu anderen Betrieben überdurchschnittlich viele Antibiotika einsetzen. Dann sieht das Gesetz vor, dass Sie mit Ihrem Tierarzt Gründe und mögliche Gegenmaßnahmen besprechen. Bei sehr starker Überschreitung müssen Sie sogar einen schriftlichen Minderungsplan erstellen und dem Kreisveterinäramt vorlegen. Bleibt der Antibiotika-Verbrauch so hoch, kann der Kreisveterinär z. B. Impfungen anordnen oder Vorgaben zur Fütterung der Tiere machen. Im Extremfall kann dem Tierhalter sogar für maximal drei Jahre die Tierhaltung ganz untersagt werden.


Welche Änderungen das Gesetz im Detail bringt, darüber halten wir Sie in unseren Spezialprogrammen auf dem Laufenden. Auf Seite S 4 in diesem Heft informiert Frau Dr. Riedl vom DBV über die Konsequenzen für die Schweinehalter.

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