Kann ich die Blühstreifen aus der Ökoregelung 1b auch auf der verpflichtenden 4%igen Stilllegung (GLÖZ 8) anlegen und dafür zusätzlich 150 €/ha bekommen?
Kann ich die Blühstreifen aus der Ökoregelung 1b auch auf der verpflichtenden 4%igen Stilllegung (GLÖZ 8) anlegen und dafür zusätzlich 150 €/ha bekommen?
Nein, eine Auszahlung der 150 €/ha für die Anlage von Blühstreifen und -flächen nach den Vorgaben der Öko-Regelung 1b ist ausschließlich auf der freiwilligen zusätzlichen Brache nach Öko-Regelung 1a möglich.