Der bayerische Landwirtschaftsminister Helmut Brunner (56, CSU) ist wegen der Rückforderung von Agrarumweltprämien weiter in Erklärungsnot (siehe top agrar 10/2010, Seite 21).
In einem Schreiben an die SPD-Landtagsabgeordnete Maria Noichl (43) machte Brunner jetzt plötzlich deutlich, das in vielen anhängigen Rückforderungsfällen gar keine Doppelförderung vorliege. Die gebe es nämlich erst, wenn auf ein und derselben Fläche für identische Auflagen z. B. aus einer Schutzgebietsausweisung und einer Agrarumweltmaßnahmen zweimal Geld fließe. So würden auch Baden-Württemberg und Niedersachsen verfahren, argumentiert Brunner.
Wenige Wochen zuvor hatte es im Brunner-Ministerium noch geheißen, eine verbotene Doppelförderung liege bereits dann vor, wenn z.B. die Auflagen eines Naturschutzgebietes vergleichbar mit den Auflagen des Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) seien, unabhängig davon, ob für die Naturschutzauflagen auch Ausgleichsprämien gezahlt werden.
top agrar meint: Es bleibt Brunners Geheimnis, warum er nicht schon früher auf die in anderen Ländern erprobte Förderpraxis gesetzt hat. Für die betroffenen Bauern ist jetzt entscheidend, dass Brunner sich mit seiner neuen Auffassung auch gegen seinen Finanzminister Georg Fahrenschon (42, CSU) durchsetzt. Dann wäre die angekündigte Rückforderung in den meisten Fällen wohl vom Tisch.
Die Landwirte, die ihre Rückforderung schon bezahlt haben, sind allerdings die Gelackmeierten. Wenn der Bescheid schon rechtskräftig ist, gibt es keine Einspruchsmöglichkeit mehr.