Durch eine Klage die Superabgabe irgendwann zurück zu erhalten, ist natürlich eine verlockende Option – vor allem für Betriebe mit hoher Zahllast. Viele Experten rechnen aber nicht mit einem Erfolg vor Gericht:
- Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht kaum Chancen, so DBV-Milchreferent Ludwig Börger: „Die EU-Kommission hat auf die Bedenken bzgl. der Rechtssicherheit zur Erhebung der Superabgabe umfassend reagiert, indem sie eine entsprechende Durchführungsverordnung zur Klarstellung erlassen hat. Die Betriebe müssen bei dieser Rechtslage abwägen, ob sie bei den gegebenen äußerst geringen Erfolgschancen das Prozessrisiko eingehen. Wir raten davon ab.“
- Das Bundesfinanzministerium hat bekräftigt, dass die Abgabenerhebung vorzunehmen ist. Sowohl der Juristische Dienst der EU-Kommission als auch des EU-Rates hätten diese Ansicht vertreten. Die Bundesfinanzverwaltung ist daher angewiesen, die Superabgabe zu erheben.
- Auch Milchquotenexperte Dr. Christian Busse vertritt in der Fachzeitschrift Agrar- und Umweltrecht vom Januar 2015 die Ansicht, dass der Wegfall der Ermächtigungsgrundlage nicht dazu führt, dass die Zahlungspflicht entfällt.
Die Molkereien müssten weiterhin ihre milchquotenrechtlichen Melde- und Berechnungspflichten erfüllen. Zahlten die Molkereien die Superabgabe nicht, weil kein Milchgeld einbehalten werden kann, so erhebe die Bundesfinanzverwaltung die Superabgabe direkt bei den Milcherzeugern, so Dr. Busse. Bei Nichtzahlung würden hohe Verzugszinsen anfallen.
Fazit: Die Betriebe müssen jetzt selbst entscheiden. Ob Landwirte klagen, wird davon abhängen, ob eine vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme erklärt. Denn das Verfahren wird Jahre dauern und über die Instanzen viel Geld kosten.
Auch hat eine Klage keine aufschiebende Wirkung. Das heißt: Alle Betriebe müssen die Superabgabe zunächst zahlen. Angesichts der mehr als unklaren Erfolgsaussichten wird das Risiko einer Klage aus „eigener Kraft“ vielen Betriebsleitern zu hoch sein.