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Erleichterungen für osteuropäische Bauhelfer

Lesezeit: 1 Minuten

Landwirte, die Bauhelfer aus Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen beschäftigen wollen, können aufatmen: Lange Verhandlungen mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) haben ergeben, dass Landwirte ihren osteuropäischen Bauhelfern doch keinen Bau-Mindestlohn von 11 € bzw. 13 € (Westdeutschland) zahlen müssen und auch keine Beiträge an die Sozialkasse des Baugewerbes abführen müssen. Damit entfällt auch die Sofortmeldung bei der DRV.


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Den Lohn für die osteuropäischen Bauhelfer können Sie frei aushandeln, zumindest solange der Mitarbeiter nicht Mitglied der IG Bauen-Agrar-Umwelt ist. Sie müssen allerdings darauf achten, dass der Lohn mindestens 2/3 des geltenden Tariflohns beträgt. Das wären z.B. bei einem Hilfsarbeiter, der keine fachlichen Arbeiten ausführt, 7,33 € (Westdeutschland).

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