Landwirte, die Bauhelfer aus Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen beschäftigen wollen, können aufatmen: Lange Verhandlungen mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) haben ergeben, dass Landwirte ihren osteuropäischen Bauhelfern doch keinen Bau-Mindestlohn von 11 € bzw. 13 € (Westdeutschland) zahlen müssen und auch keine Beiträge an die Sozialkasse des Baugewerbes abführen müssen. Damit entfällt auch die Sofortmeldung bei der DRV.
Den Lohn für die osteuropäischen Bauhelfer können Sie frei aushandeln, zumindest solange der Mitarbeiter nicht Mitglied der IG Bauen-Agrar-Umwelt ist. Sie müssen allerdings darauf achten, dass der Lohn mindestens 2/3 des geltenden Tariflohns beträgt. Das wären z.B. bei einem Hilfsarbeiter, der keine fachlichen Arbeiten ausführt, 7,33 € (Westdeutschland).