Nach der Entscheidung des EU-Parlaments sollen pflanzliche Fleischersatzprodukte auch weiterhin Bezeichnungen wie „Steak“, „Burger“ und Co. tragen dürfen. Die Parlamentarier lehnten Ende Oktober den Gesetzesentwurf zur Änderung der Bezeichnung von Fleischersatzprodukten ab. Auch ein Kompromissentwurf, der eine eindeutigere Kennzeichnung der Ersatzprodukte mit dem Vermerk „ohne Fleisch“ vorschlug, fiel durch. Vor allem Agrarverbände, wie der Deutsche Bauernverband (DBV) hatten vorab dafür geworben, Fleischbezeichnungen für Ersatzprodukte zu verbieten.
Bei Milchersatzprodukten stimmte das Parlament jedoch anders: Der Gesetzesentwurf zu strengeren Regeln für Milchalternativen erhielt eine Mehrheit von 386 zu 290 Stimmen. Bezeichnungen wie „Mandelmilch“ sind in der EU bereits verboten. Der Europäische Gerichtshof urteilte vor drei Jahren, dass als Milch nur Erzeugnisse bezeichnet werden dürfen, die aus der „normalen Eutersekretion“ von Tieren gewonnen werden. Der Gesetzesentwurf sieht nun vor, dass auch beschreibende Ausdrücke wie „à la“, „Typ“ oder „Nachahmung“ nicht zugelassen werden sollen, berichtet die dpa.