Am 15. Mai muss der Agrarantrag 2023 abgegeben sein, doch manches Detail bereitet den Landwirten noch Kopfzerbrechen – wir haben einige wichtige Fragen aufgearbeitet.
Prämienantrag aussetzen?
Muss ich jedes Jahr einen Prämienantrag stellen oder kann ich auch ein Jahr aussetzen? Welche Kultur ist dann hinsichtlich der Fruchtwechselvorgabe „spätestens im dritten Jahr muss die Kultur wechseln“ zu berücksichtigen?
Muss ich jedes Jahr einen Prämienantrag stellen oder kann ich auch ein Jahr aussetzen? Welche Kultur ist dann hinsichtlich der Fruchtwechselvorgabe „spätestens im dritten Jahr muss die Kultur wechseln“ zu berücksichtigen?
Der GAP-Antrag ist freiwillig. Sie können ihn daher nach eigenem Ermessen in einem Jahr stellen und im nächsten Jahr nicht. Für die Fruchtwechselvorgabe gilt jedoch immer die Kultur der beiden Vorjahre, auch wenn Sie keinen Antrag gestellt haben. Wichtig zu wissen ist: Auch wenn eine Fläche in den zwei Vorjahren von einem anderen Bewirtschafter bearbeitet wurde, sind diese Kulturen relevant.