Im August machte der Präsident des Deutschen Tierschutzbunds seinem Unmut Luft. Man müsse den Landwirten ermöglichen, bei der ITW auch über die Grundanforderungen hinaus zu gehen, forderte er. Dafür solle man einen Teil des künftigen Jahresbudgets von 100 Mio. € reservieren. Es sei falsch, es schon jetzt unter möglichst vielen Landwirten aufzuteilen, die dann nur die Grund-anforderungen erfüllen.
Aber auch die Grundanforderungen selbst passen Schröder nicht. Weil die ITW im Ausnahmefall eine Lichteinfallsfläche von 1,5% der Grundfläche akzeptiert, könne man nicht behaupten, man überschreite den gesetzlichen Standard. Die Nutztierhaltungsverordnung akzeptiert 1,5% ebenfalls nur für Altbauten und fordert bei Neubauten 3%.
Zweiter Kritikpunkt: Raufutter will die ITW auch ab 2018 nicht verpflichtend vorschreiben. Stattdessen reicht organisches Beschäftigungsmaterial. Laut Schröder ist der Tierwohl-Faktor von Raufutter aber wissenschaftlich belegt. Die ITW müsse es unbedingt vorschreiben.
Johannes Röring, DBV, hält die Kritik für überzogen. Das Schwein sei ein Dämmerungstier. Da führe mehr Lichteinfall nicht automatisch zu mehr Wohlbefinden. Beim Raufutter sei man Gesprächsbereit. Landwirte könnten z.B. mit Pellets arbeiten, um Probleme mit Mykotoxinen zu vermeiden. Er habe den Raufuttereinsatz nicht kategorisch verneint. „Herr Schröder hat hier also keinen Anlass, mit dem Austritt zu drohen“, gibt er kontra.