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Kfz-Steuer: Zollamt übertreibt

Lesezeit: 2 Minuten

Zuständig für die Kfz-Steuer sind nicht mehr die Finanz-, sondern die Hauptzollämter. Ändern sollte das für Landwirte nichts – könnte man denken. Doch weit gefehlt!


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Beim Antrag auf Kfz-Steuerbefreiung eines neu zugelassenen Schleppers verlangen die Hauptzoll­ämter den Einkommensteuer- und Einheitswertbescheid sowie den Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft, teils sogar in beglaubigter Form. Ein enormer und vor allem unnötiger Aufwand für alle Landwirte. Schließlich könnten die Zoll­ämter sich die Daten auch von den Finanzämtern und Berufsgenossenschaften besorgen, wie Steuerexperte Simon Beyme vom Deutschen Bauernverband weiß.


Die Zollämter gehen aber noch weiter: Sie verlangen jetzt neben dem Einheitswertbescheid des betreffenden Betriebes, auch die Einheitswertbescheide von sämtlichen Verpächtern. Der Landwirt soll also von all seinen Verpächtern verlangen, dass die ihm offenlegen, welche Flächen alle in ihrem Eigentum sind – und das nur, um einen Schlepper steuerbefreien zu lassen!


top agrar meint:

Das können die Zollämter nicht ernst meinen! Kein Pächter hat Anspruch auf Vorlage der Einheitswertbescheide seiner Verpächter. Und freiwillig wird wohl kaum ein Landwirt bereit sein, seine Verhältnisse offenzulegen.


Die Zollämter sind gut beraten, die Forderung schnell zurückzuziehen. Das fordert auch der DBV in einem Schreiben ans Finanzministerium. Stattdessen sollten die Zoll­ämter sich schleunigst mit den Finanzämtern und Berufsgenossenschaften austauschen. Dann kann sich der Landwirt aufs Wesentliche konzentrieren: Mit dem neuen Schlepper zu ackern, statt sich durch Unterlagen zu wühlen!

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