Die Bundesregierung hat Steuererleichterungen für kleine Solarstromanlagen auf den Weg gebracht. Wir zeigen Ihnen, wer davon profitiert und was Sie beachten sollten.
Es kommt einer kleinen Steuerrevolution gleich: Betreiber von Solarstromanlagen mit bis zu 30 Kilowatt Leistung (30 kW) sind rückwirkend zum 1.1.2022 von der Einkommen- und Gewerbesteuerpflicht befreit. Und für den Kauf einer Photovoltaikanlage in dieser Größenklasse zahlen Sie seit dem 1.1.2023 keine Umsatzsteuer mehr. Im ersten Teil unseres Solar-Steuer-ABCs haben wir für Sie alle Infos zur Umsatzsteuer aufbereitet (Ausgabe 2/2023, ab Seite 40). Auf den folgenden Seiten erklären wir Ihnen, was Sie zur Ertrag- und Gewerbesteuer wissen müssen.
Ihr Kontakt zur Redaktion:
diethard.rolink@topagrar.com