Der sehr positiven Darstellung von Lebendtierexporten in Drittländer in diesem Interview muss widersprochen werden. Die sogenannten „Zuchttiere“ leiden im gleichen Maße unter den Strapazen und tierschutzwidrigen Umständen eines langen Transportes wie „Schlachttiere“.
Außerhalb der EU-Außengrenzen ist die europäische Gesetzgebung bezüglich Tierschutz beim Transport einzuhalten, wie Frau Dr. Lind selbst betont. Jedoch bleibt anzuprangern, dass eine Einhaltung der Tierschutzbestimmungen nicht sichergestellt werden kann. Abgesehen davon reichen die bisherigen Bestimmungen der Tierschutztransportverordnung bei weitem nicht aus, um dem Tierschutz beim Transport gerecht zu werden. Eine Verordnung, die auf dem Papier bereits nicht genügt, noch dazu größtenteils nicht umgesetzt und kontrolliert wird, kann nicht als Grundlage und Rechtfertigung für den Transport sogenannter Zuchttiere dienen. Die transportierten Tiere leiden u.a. unter langen Wartezeiten an der Grenze, die vielfach dokumentiert wurden (vgl. Auditbericht der DG SANTE im September 2017), fehlenden Ruhepausen, den hohen Temperaturen und den engen Platzverhältnissen.
Allein die Betrachtung der hohen Zahlen an exportierten Zuchtrindern aus der EU bzw. Deutschland (2013: 33663; 2016: 70033) in Drittländer in den letzten Jahren lassen Zweifel an der Verwendung der Tiere als Zuchttiere und dem Erfolg des Herdenaufbaues in den Importstaaten aufkommen.
Die Aussage, dass auf den Export von Zuchttieren nicht verzichtet werden kann, ist nicht nachvollziehbar. Insbesondere aus Sicht des Tieres, das die Quälerei des Transportes durchmachen muss, um über kurz (direkt nach dem Transport) oder lang (nach seiner Nutzungsdauer unter dortigen Bedingungen) in den Schlachthöfen vor Ort zu enden, muss die Behauptung „unverzichtbar“ anders bewertet werden.
Christina Höbel, Deutscher Tierschutzbund, 53129 Bonn, NRW