Tierwohl messbar machen – das ist wohl das Kalkül der ITW, warum die teilnehmenden Landwirte die Be-funddaten aus den Schlachthöfen ab 2018 melden müssen. Für gesunde Tiere werden sie dann nochmals extra entlohnt. Das hat die ITW bereits in ihren neuen Eckpunkten festgelegt.
„Kein guter Ansatz“, meint Tierschutzbund-Präsident Schröder. Ein nach Befund gesundes Schwein sei nicht gleichzusetzen mit einem tiergerecht gehaltenen. Zudem müsse man sich entscheiden: Entweder bonitiere man die Haltungsmaßnahmen der Landwirte, oder deren Ergebnis. „Aber nicht beides“, sagt er.
Angela Dinter von Provieh hält den Ansatz eines TGI nicht für gänzlich ungeeignet, würde aber andere Indikatoren bevorzugen. „Man sollte den Index auf dem Buch ‚Tiergerechtigkeit bewerten‘ des KTBL basieren“, fordert sie. Gleichzeitig fürchte sie, dass Schlachter über die Erfassung der Befunde zu viel Einfluss auf den Schlachtpreis nehmen.
Johannes Röring glaubt, dass ein TGI durchaus Rückschlüsse auf die Haltung zulässt und wertvolle Informationen für die Landwirte, um die Tierhaltung zu verbessern. Bislang mangele es aber an einer einheitlichen Befunderfassung in den Schlachthöfen. Die Veterinärbehörden von Bund und Ländern hätten ihr Versprechen, an einer standardisierten Erfassung mitzuwirken, bislang nicht eingelöst. Die Wissenschaft arbeite noch daran, eine Methodik zu entwickeln, um die Befunddaten auszuwerten.