Zu: „Sind wir fit für 2015?“, top agrar 5/2014, Seite 3.
Es mag sein, dass es in Brüssel und in den Mitgliedsstaaten derzeit keine Mehrheit für die Fortführung einer Mengensteuerung gibt. Wir sollten aber trotzdem dafür kämpfen. Die Abschaffung wäre eine Enteignung bäuerlichen Vermögens und würde zu einer unregulierten Milchschwemme führen. Die Milchquote ist ein Lieferrecht, dass sich die aktiven Milcherzeuger in jahrelanger schwerer Arbeit erworben oder zugekauft haben.
Wir fordern den BDM, die MEG Milch Board und den DBV auf, sich konsequenter für die Erhaltung der Quotenregelung einzusetzen, notfalls mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof.
Selbstkritisch müssen wir Milchbauern zugeben, dass wir trotz der vorhandenen Quoten durch die Saldierung immer weiter nach Möglichkeiten suchen, noch mehr Milch auf den Markt zu bringen. Die europaweite Steigerung der Milchproduktion gegenüber dem Vorjahr kann wieder zu einem existenzbedrohenden Preisverfall auf dem Milchmarkt führen. Deshalb müssen wir die zurzeit noch bestehende Quotenregelung zu einem Instrument der dem Markt angepassten Mengensteuerung machen.
Dabei steht auch der Staat in der Verantwortung. Er darf den zweifellos notwendigen Strukturwandel nicht den Gesetzen des „wilden“ Marktes überlassen, sondern muss ihn sozial verträglich abfedern. Deshalb brauchen wir Milchbörsen und einen staatlich kontrollierten Quotenhandel.