Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Klage eines Tierhalters, auf Entnahme der Wölfin „Gloria“, abgewiesen. Begründung: Die Entnahme ist nur dann zulässig, wenn ein ernster wirtschaftlicher Schaden drohe und es keine zumutbaren Alternativen gebe. Der Richter sollte ein Praktikum bei dem Schäfer machen, um überhaupt beurteilen zu können, welche zumutbaren Alternativen es gibt.
Je nach Quelle sind seit 2018 in den betroffenen Wolfsgebieten bis zu 190 Weidetiere verletzt oder getötet worden. Diese ca. 190 Weidetiere haben unumstritten sehr viel Schmerz und Leid erleben müssen. Wie kann ein Richter ein solches Urteil sprechen, ohne den § 1 („Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“) des Tierschutzgesetzes miteinzubeziehen? Hat der Tierschutzbund auch bei den Gerichten das Sagen? Die Umweltpolitiker im Bayerischen Landtag haben sich für Erleichterungen bei der Regulierung der Wolfspopulation ausgesprochen. Der Wolfsbestand muss mit Augenmaß reguliert werden!Albert Huber,
40629 Düsseldorf, NRW