Das Magazin "Report Mainz" hat in seiner Sendung am 5. Februar über angeblich nicht tiergerechte Schweinehaltung bei Betrieben berichtet, die vom Deutschen Tierschutzbund mit dem neuen Tierschutzsiegelzertifiziert wurden.
In diesem Zusammenhang warnt Eckehard Niemann vom Landesverband Niedersachsen der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) - der in dem Fernsehbeitrag auch zu Wort kommt - davor, mit einem „Tierschutzsiegel light“ falsche Verbrauchererwartungen zu wecken. Dies könne zu erheblichen Vertrauensverlusten in solche Siegel insgesamt und zu einer Enttäuschung bei beteiligten engagierten Landwirten führen und sogar den gesamten Nutztierschutz beeinträchtigen.
Die AbL habe zwar Verständnis für das Bestreben des Tierschutzbunds, über eine „Einstiegsstufe“ einen breiteren Nutztierschutz zu ermöglichen – im Interesse des Verbrauchervertrauens sei jetzt aber dringend eine grundlegende Verbesserung dieser Label-Kriterien bei Mastschweinen geboten.
Nach allen Erfahrungen reiche es nicht aus, den Tieren etwas mehr Platz zu geben und bei Weiterbestehen des Spaltenbodens lediglich eine Gummimatte auf einen besser belüfteten Liegeplatz zu legen. Dadurch könnten Klauenverletzungen auf den Spaltenböden und Lungenschäden durch die Gülle unter den Spalten nicht beseitigt werden und vor allem auch nicht das Schwanzbeißen der haltungsgestressten Mastschweine.
Wenig nachvollziehbar sei auch, dass das Einstiegs-Label nicht einmal Reduktions-Vorgaben hinsichtlich der Antibiotika mache und gentechnikfreies Futter erst nach 3 Jahren vorschreiben wolle.
Ein solches „Tierschutzsiegel light“, so die AbL, nütze bäuerlichen Betrieben nicht, sondern schade ihnen sogar. Bio- und Neulandbauern befürchteten zu Recht, dass die Konkurrenz des Billig-Siegels ihren Absatz und ihre Standards gefährde. Die am Label-Programm beteiligten, bisher nur 15 Betriebe bekämen zwar den Umbau der Ställe gefördert, aber keine kostendeckenden Erzeugerpreise. Die Mäster würden durch dieses Programm zudem an den VION-Konzern gebunden.
Deutliche Kritik äußerte die AbL auch an der viel zu hohen Obergrenze des Labels. Erlaubt seien Ställe bis zu 3.000 Schweinen - während bei der Novellierung des BundesBauGesetzbuchs eine Obergrenze schon bei 1.500 Mastplätzen debattiert werde. (ad)