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Änderungen an ökologischen Vorrangflächen nachträglich möglich

Landwirte können den Sammelantrag auf EU-Direktzahlungen bei den Zwischenfrüchten und den Grasuntersaaten auf ökologischen Vorrangflächen nachträglich berichtigen, müssen dann aber eine zusätzliche Kontrolle vor Ort in Kauf nehmen. Das hat die Europäische Kommission jetzt klargestellt.

Lesezeit: 2 Minuten

Landwirte können den Sammelantrag auf EU-Direktzahlungen bei den Zwischenfrüchten und den Grasuntersaaten auf ökologischen Vorrangflächen nachträglich berichtigen, müssen dann aber eine zusätzliche Kontrolle vor Ort in Kauf nehmen. Das hat die Europäische Kommission jetzt klargestellt.


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„Die ökologische Vorrangflächen betreffende Kompensationsregel könnte angewendet werden, wenn ein Landwirt die nationalen Behörden aus eigenem Antrieb über Änderungen an den ökologischen Vorrangflächen verglichen mit seinem anfänglichen Beihilfeantrag informiert. Allerdings erfordert die Anwendung der Kompensationsregel dann die Überprüfung durch eine Vor-Ort-Kontrolle“, heißt es in einem Schreiben an das Bundesagrarministerium. Damit kommt die Brüsseler Behörde dem deutschen Ministerium teilweise entgegen.


Berlin hatte auch darum gebeten, mit Blick auf den erwarteten Zusatzaufwand auf Vor-Ort-Kontrollen verzichten zu dürfen. Die Kommission ist jedoch der Auffassung, dass die Richtigkeit und Vollständigkeit neu bereitgestellter Informationen durch eine reine Kontrolle der Unterlagen nicht gewährleistet werden kann.


Gegenüber einer Anfrage Luxemburgs wiederum bestätigt die Kommission, dass es möglich ist, im Rahmen von Kontrollen vor Ort Unregelmäßigkeiten zwischen den beantragten und den tatsächlich vorgefundenen ökologischen Vorrangflächen auszugleichen, falls auf dem Betrieb geeignete alternative Flächen gefunden werden. Der Deutsche Bauerverband (DBV) hatte in diesen Fragen Rechtssicherheit gefordert

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