Der Bundesrat sieht noch zahlreiche Baustellen bei den derzeitigen Vorschlägen des Europaparlamentes und des EU-Rates zur Novellierung der EU-Ökoverordnung.
In einer Stellungnahme vom vergangenen Freitag beklagte die Länderkammer, dass ihren Forderungen vom Mai 2014 bisher nicht ausreichend Rechnung getragen wurde. Trotz der Einigung im EU-Ministerrat sei keine bessere Entwicklung der ökologischen Land- und Ernährungswirtschaft gegenüber den bestehenden Rechtsvorschriften zu erwarten. Vielmehr bestehe weiterhin die große Gefahr, dass eine unausgereifte Revision die Biobranche schwächen und die notwenige Weiterentwicklung behindern werde.
Grundlegenden Änderungsbedarf sieht der Bundesrat vor allem bei den Kontrollen, dem Verwaltungsaufwand und der Zahl der geplanten delegierten Rechtsakte. Außerdem sei der Abbau von Ausnahmen weiterhin nicht praxisnah mit zeitlichen Abstufungen geplant. Im weiteren Beratungsverfahren müssten beispielsweise Nachbesserungen bei notwendigen Ausnahmen zum Einsatz von Ökosaatgut berücksichtigt werden.
Die Anforderungen an den Tierschutz würden dagegen gegenüber der aktuellen Verordnung abgesenkt, kritisierte der Bundesrat. Mit den angedachten Importregeln drohe zudem eine Abschottung Europas. Wie bisher sollte aber neben dem Konformitätsprinzip auch das Äquivalenzprinzip anwendbar sein, um einen Marktzugang in die EU zu ermöglichen. Teilerfolge sieht die Länderkammer dagegen beim Abwehren spezifischer Grenzwerte für Produkte aus dem ökologischen Anbau.
Fördergelder angemahnt
Der Bundesrat forderte in einem weiteren Punkt die Bundesregierung auf, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass der von der Kommission angekündigte „Aktionsplan für die Zukunft der ökologischen Erzeugung in der EU" eine entsprechende finanzielle Ausstattung in den Forschungs- und Förderprogrammen der EU erhält. Die Länder wollen außerdem im weiteren Rechtsetzungsverfahren auf EU-Ebene enger eingebunden werden.
Der Vorsitzende des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, begrüßte die Stellungnahme als „deutliches Signal der Länder“. Ein neues Bio-Recht dürfe nur dann beschlossen werden, wenn am Ende etwas Besseres herauskomme als das, was man heute habe. Die Beschlüsse des EU-Agrarrats vom Juni reichten dazu noch nicht aus. Eine besondere Verantwortung liege nun beim Europaparlament.