Laut Bioland soll Schleswig-Holstein endlich die Flächen nennen, auf denen mit GVO verunreinigte Rapssaaten ausgebracht wurden. Dies hätten Gerichte bereits im September bestätigt. Trotzdem habe das zuständige Ministerium die Übermittlung dieser Daten verweigert und Berufung beantragt. Diese habe das Oberverwaltungsgericht Schleswig jetzt abgewiesen. Dem Landwirtschaftsministerium stehen damit laut dem Anbauverband keine Rechtsmittel mehr zur Verfügung, um die Herausgabe der Daten noch länger zu verweigern. "Das Spiel auf Zeit ist endgültig beendet" erklärte Sybille Macht-Baumgarten, Landesvorsitzende des BUND Schleswig-Holstein, am Donnerstag. "Landwirte, Imker, Gärtner und Naturschützer haben ein Recht darauf, zu erfahren, wo der nicht zugelassene Gen-Raps ausgebracht wurde." "Über den endgültigen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig sind wir sehr erleichtert", erklärte auch Carola Ketelhodt, von Bioland Schleswig-Holstein. "Diese Informationen hätten wir vom Ministerium allerdings schon viel eher benötigt, da sie für unsere Landwirte und Imker sehr wichtig sind."
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