Bundesagrarministerin Ilse Aigner will nun doch eine bundesweite Datenbank für den Einsatz von Antibiotika einzurichten. Mehrere Agrarminister der Länder hatten dies zuvor mehrfach gefordert, um den Medikamenteneinsatz im Stall zumindest etwas transparenter zu machen. Wie Aigner auf der Agrarministerkonferenz in Konstanz erklärte, sollen entweder der Stallbesitzer oder der Veterinär jede einzelne Antibiotika-Abgabe im Betrieb auf einer Internet-Plattform eingeben. Darauf sollen die Behörden dann Zugriff haben, um die Angaben zu überprüfen, berichtet die Tagesschau. Und die Süddeutsche bringt es auf den Punkt: Aigner will die Tierärzte per Gesetz zu Transparenz bei der Verwendung von Medikamenten zwingen.
Die Datenbank würde den zuständigen Überwachungsbehörden in den Ländern einen Überblick ermöglichen, in welchen Betrieben auffällig viele Antibiotika zum Einsatz kommen. Die Kontrolleure könnten gezielt Maßnahmen anordnen, um die Menge zu reduzieren, so die SZ weiter. Über eine entsprechende Verschärfung des Arzneimittelgesetzes wolle Aigner jetzt noch mit ihren Amtskollegen verhandeln.
"Wir wollen als Bundesministerium den Ländern alle Instrumente in die Hand geben, die erforderlich sind, um den Missbrauch von Medikamenten zu verhindern" - so steht es in einem Papier aus dem Aigner-Ministerium, das dem NDR vorliegt. Anfang des Jahres hatte die CSU-Politikerin ein Maßnahmenpaket vorgelegt, mit dessen Hilfe sie den Einsatz dieser antimikrobiell wirkenden Substanzen reduzieren will.
Dieses Paket will Aigner nun um den neuen Vorschlag erweitern. Da für die Länder viele neue und damit teure Aufgaben verbunden sind, ist auf der Agrarministerkonferenz mit einer kontroversen Debatte zu rechnen. So wenden Kritiker ein, dass die neue Datenbank für noch mehr Bürokratie sorgt, berichtet die Tagesschau.
Bereits beschlossene Verschärfungen
Bereits im Januar hatte Aigner einige Änderungen des Arzneimittelgesetzes vorgeschlagen. So sollen Tierärzte künftig nach der erfolglosen Anwendung eines Antibiotikums nicht mehr einfach ein anderes anwenden dürfen. Erst müssen sie den konkreten Erreger ermitteln, damit sichergestellt ist, dass wenigstens das zweite Antibiotikum tatsächlich wirkt, erinnert die Süddeutsche Zeitung.
Zudem sollten Tierärzte verpflichtet werden, auf Anfrage der Überwachungsbehörden jederzeit detailliert zu belegen, welche Mengen an Antibiotika sie eingekauft und an welche Betriebe sie diese geliefert haben. (ad)
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