Die Bundesregierung lehnt eine Kappung der Direktzahlungen bei der Agrarreform 2013 ab. "Wir werden keine Regelung zu Lasten der Betriebe in den neuen Ländern akzeptieren", versicherte Bundesagrarministerin Ilse Aigner vergangene Woche in Berlin beim Deutschen Raiffeisenverband (DRV). Die Ministerin verwies auf die Zusage von EU-Agrarkommissar Dr. Dacian CioloÅŸ, die Pläne der Kommission für eine Begrenzung der Direktzahlungen zielten nicht auf die ostdeutschen Großbetriebe.
Die Bundesregierung will den Kommissar beim Wort nehmen. Aigner: "Wir werden genau prüfen, wie er sein Vorhaben praktisch umsetzen will." Die Ministerin erinnerte daran, dass die Chancengleichheit für alle Unternehmensformen ein Kernelement der Agrarpolitik nach der deutschen Wiedervereinigung gewesen sei. Daran dürfe auch in Zukunft weder im nationalen Rahmen noch auf europäischer Ebene gerüttelt werden, betonte die CSU-Politikerin.
Agrargenossenschaften nicht schwächen
DRV-Präsident Manfred Nüssel warnte mit Nachdruck vor einer politischen Benachteiligung der Agrargenossenschaften. Deren vielfältige Sozial- und Umweltleistungen, die weit über die landwirtschaftliche Urproduktion hinausgingen, könnten auch in Zukunft nur erbracht werden, wenn eine Gleichbehandlung aller Unternehmen bei den EU-Direktzahlungen nach 2013 gewährleistet sei. Nach Angaben von Nüssel hat sich die Zahl der Agrargenossenschaften in Ostdeutschland von ursprünglich 1 500 vornehmlich durch Fusionen auf inzwischen rund 1 000 verringert. Ihr Flächenanteil ist von 44 % auf 27 % gesunken.
Ministerin Aigner erinnerte daran, dass den Agrargenossenschaften in den alten Ländern mit anfänglich großer Skepsis begegnet worden sei. Dank geeigneter politischer Rahmenbedingungen, finanzieller Hilfen und Sonderregelungen von Bund und EU zählten sie mittlerweile zur Normalität in der Agrarstruktur Deutschland. Agrargenossenschaften in den neuen Ländern stehen ihrer Meinung nach heute vor denselben Herausforderungen und Problemen wie landwirtschaftliche Betriebe anderer Rechtsformen. Deshalb sei Chancengleichheit ein wichtiges Kriterium für die Rahmenbedingungen in der EU.