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Arzneimittelgesetz: QS Antibiotika-Monitoring nutzen

Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) sind sich einig, dass die Tierärzteschaft und die Landwirtschaft auch in Zukunft konstruktiv zusammenarbeiten müssen. „Wir haben eine gemeinsame Verantwortung für die Weiterentwicklung der Nutztierhaltung“, so Rukwied.

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) sind sich einig, dass die Tierärzteschaft und die Landwirtschaft auch in Zukunft konstruktiv zusammenarbeiten müssen. „Wir haben eine gemeinsame Verantwortung für die Weiterentwicklung der Nutztierhaltung“, sagte DBV-Präsident Joachim Rukwied anlässlich eines Spitzentreffens beider Verbände am 3. April in Berlin.


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Dr. Hans-Joachim Götz, Präsident des bpt, stellte klar: „Eine zukunftsfähige Nutztierhaltung in Deutschland ist nur möglich, wenn wir gemeinsam voran gehen. Meinungen, die ausschließlich die moderne Tierhaltung diffamieren und sich im Grundsatz von der heutigen Landwirtschaft distanzieren, tragen wir nicht mit. Tierärzte und Tierhalter arbeiten gemeinsam an dem Ziel, die Tiergesundheit zu verbessern und den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung weiter zu reduzieren, um der Resistenzentwicklung entgegen zu wirken. Dafür müssen jedoch die geeigneten Rahmenbedingungen geschaffen werden“.



Am 1. April ist die Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) in Kraft getreten. Bisher ist jedoch die Umsetzung in der Praxis leider noch nicht geklärt. „Die Tierhalter und Tierärzte brauchen Klarheit und Praktikabilität. Das Vorgehen der Bundes- und Landesregierungen führt zu Verunsicherungen und offenen Fragen, die schnell geklärt werden müssen“, fordern die beiden Präsidenten.



Beide Verbände weisen auf den Koalitionsvertrag hin. Dort ist festgehalten, dass die gesetzlichen Regelungen zur Verringerung des Antibiotika-Einsatzes unbürokratisch und praxisnah umgesetzt werden sollen. „Es muss daher Gleichklang zwischen dem in der Praxis bereits etablierten QS-Antibiotikamonitoring und dem staatlichen Monitoring hergestellt werden“, betonte Rukwied.


Mit großem Unverständnis sehen bpt und DBV den von der Bundestierärztekammer über das AMG hinaus geforderten weiteren Ausbau der staatlichen Datenbank, mit dem die bereits bestehende Antibiotika-Datenbank der QS Qualität und Sicherheit GmbH übergangen würde. „Das privatwirtschaftlich organisierte QS-Monitoring ist schon im Jahr 2012 erfolgreich gestartet, sodass die Antibiotika-Behandlungen von Schweine- und Geflügelbeständen im Sinne der AMG-Novelle bereits genau erfasst werden. Dieses funktionierende System zur Datenerfassung muss genutzt werden, damit die 16. AMG-Novelle ohne Verzögerung und überbordende Bürokratie umgesetzt werden kann“, so bpt-Präsident Götz.


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