Ungeachtet der politischen Diskussionen über die Veröffentlichung von Agrarbeihilfen im Internet arbeitet das Bundesagrarministerium weiter am Ausbau der Seite. Auf dem Tisch liegt jetzt eine druckfrische Verordnung, die nähere Bestimmungen über das Verfahren sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Veröffentlichung von Informationen über Zahlungen aus dem europäischen Fonds für Landwirtschaft und Fischerei enthält. Insbesondere regelt die Verordnung Inhalt und Aufbau der Internetseite, die Eingabe, Berichtigung, Sperrung und Löschung von Informationen, die Einsicht in die Internetseite, die Datensicherheit sowie den Datenschutz der betreffenden Personen.
Unmittelbar vor Weihnachten letzten Jahren hatte die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Internetseite über die Gewährung von EU-Zahlungen an die hiesige Landwirtschaft freigeschaltet. Unter der Adresse www.agrar-fischerei-zahlungen.de werden seither zunächst Angaben über den Bezug von Fördermitteln aus der Zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik veröffentlicht. Die Datenbank enthält alle Empfänger von Geldern aus Programmen im Rahmen der EU-Verordnung zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER-Verordnung), und zwar mit Namen, Wohnort und Höhe der erhaltenen Gelder. Einsehbar sind nunmehr die entsprechenden Daten für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 15. Oktober 2007. Die Daten werden immer zum 30. April aktualisiert und bleiben jeweils für zwei Jahre im Netz verfügbar. Ab dem 30. April 2009 sollen dann auch die Direktzahlungen der Ersten Säule in die Veröffentlichung einbezogen werden.