Der Aufforderung von Bioland, Informationen über versehentlich mit Gen-Raps verunreinigte Flächen offen zu legen, bevor eine Gerichtsentscheidung vorliegt, wird das Landwirtschafts- und Umweltministerium nicht entsprechen, teilte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus am Dienstag mit. "Als die versehentliche Verunreinigung von Flächen mit gentechnisch verändertem Raps bekannt wurde, haben wir als Behörden unverzüglich und konsequent gehandelt. Die Flächen wurden umgebrochen und mehrmals kontrolliert. Eine Ausbreitung des nichtzugelassenen gentechnisch veränderten Organismus wurde weitestgehend verhindert. Zudem war die Verunreinigung in Höhe von 0,03 % (entspricht einem Verhältnis von 3 Körnern zu 10.000) sehr gering", so der Minister.
Für den Verbraucher habe zu keinem Zeitpunkt eine gesundheitliche Gefahr bestanden. Insofern müsse man genau abwägen zwischen dem Informationsbedürfnis eines Verbandes und dem möglicherweise daraus entstehenden beachtlichen Image- und auch wirtschaftlichen Schaden für die betroffenen Landwirte.
Das Verwaltungsgericht Schwerin, das die Klage von Bioland auf Veröffentlichung bearbeitet, hat diese wegen nicht vorliegender Eilbedürftigkeit bisher zurückgestellt. "Wir werden das Urteil abwarten", bekräftigt Backhaus.
Hintergrund: Agrarministerium soll GVO-Rapsflächen nennen (4.12.09)