Baden-Württemberg hat eine neue Förderung für mehr Tierwohl und eine „zeitgemäße Tierhaltung“ eingeführt. In diesem Jahr haben die Landwirte in Baden-Württemberg alleine für die tiergerechten Haltungsformen ein Fördervolumen von rund 5 Mio. Euro beantragt.
Auch bei Investitionen in landwirtschaftlicher Betriebe fördert das Land künftig besonders tiergerechte Verfahren mit erhöhten Sätzen. „Für Stallbauinvestitionen, die die baulichen Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung erfüllen, liegt unsere Premiumförderung bei 30 % in der Rinderhaltung und bei 40 % bei anderen Tierarten“, Agrarminister Alexander Bonde am Sonntag in Stuttgart. Die Basisanforderungen erhalten eine Förderung von 20 %. Neu ist, dass auch kleinere Betriebe künftig gefördert werden können.
„Mit unseren neuen Förderprogrammen vergüten wir den Mehraufwand für weiche Liegeflächen, Beschäftigungsmöglichkeiten und Auslauf bei Mastschweinen, für mehr Platz und Sitzstangen bei Masthähnchen sowie für den Weidegang bei Milchkühen und weiblichen Rindern“, erklärte Bonde weiter.
Er ist überzeugt, dass sein Land damit eine bundesweite Vorreiterrolle bei der Verbesserung des Tierwohls einnehme. Die geförderten Verbesserungen im Tierwohl sollen deutlich über den gesetzlichen Standard hinaus gehen, den Bedürfnissen der Tiere entsprechen und Tierwohl in die Praxis bringen. „Staatliche Förderung leistet hier einen bedeutenden Beitrag für eine wirtschaftliche und besonders tiergerechte Haltung, ein Teil des Mehraufwandes muss jedoch auch über höhere Markterlöse erwirtschaftet werden. Daher haben wir die Vorgaben für Mastschweine und Masthähnchen an das Tierschutzlabel des deutschen Tierschutzbundes angelehnt. Verbraucher können die Standards der Tierhaltung am Label erkennen und so mit ihrem Einkauf einen bewussten Beitrag zu mehr Tierwohl leisten“, so Bonde.