Die Unwetterschäden der vergangenen Wochen lassen in den besonders betroffenen Regionen Bayerns eine Beeinträchtigung der Futterversorgung befürchten. Um Engpässe zu vermeiden, hat Landwirtschaftsminister Helmut Brunner jetzt für betroffene landwirtschaftliche Betriebe Ausnahmeregelungen beim Greening ermöglicht:
Sie dürfen ab sofort brach liegende Flächen oder Feldränder, die als Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) beantragt wurden, beweiden lassen oder zur Futtergewinnung verwenden. Gleiches gilt für die sogenannten GLÖZ-Flächen (Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand). Zulässig ist auch eine Weitergabe des Futters im Rahmen der Nachbarschaftshilfe an Dritte. Wenn für die betreffenden Flächen zusätzlich Agrarumweltmaßnahmen beantragt wurden, muss die Futternutzung vorab mit dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) abgestimmt werden.
Generell und ohne weitere Abstimmung gilt die Regelung in den stark betroffenen Landkreisen Rottal-Inn, Ansbach, Cham, Freyung-Grafenau, Regen, Neustadt a. d. Aisch / Bad Windsheim, Weißenburg-Gunzenhausen, Landshut, Straubing-Bogen, Dingolfing-Landau, Kelheim, Passau, Weilheim-Schongau und Würzburg sowie in der Stadt Ansbach. Im Einzelfall können auch in anderen Landkreisen die zuständigen Ämter Ausnahmen genehmigen. Voraussetzung ist hier ein schriftlicher Antrag des Landwirts.