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Bayr. Agrarumweltprogramme: Jetzt neue Anträge stellen

Die bayerischen Landwirte können ab sofort ihre Anträge für das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) und das Vertragsnaturschutzprogramm (VPN) stellen. Darauf hat Agrarminister Helmut Brunner in München hingewiesen. Alle zum Jahresende auslaufenden Verpflichtungen könnten damit um ein weiteres Jahr verlängert werden.

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Die bayerischen Landwirte können ab sofort ihre Anträge für das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) und das Vertragsnaturschutzprogramm (VPN) stellen. Darauf hat Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in München hingewiesen. Alle zum Jahresende auslaufenden Verpflichtungen könnten damit um ein weiteres Jahr verlängert werden.


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Darüber hinaus ist bei verschiedenen KULAP-Maßnahmen auch eine Neuantragstellung für den Zeitraum 2014 bis 2018 möglich. Das betrifft den Ökologischen Landbau mit künftig sogar deutlich verbesserten Konditionen: Der Minister hat die Umstellungsprämie als einen weiteren Eckpunkt seines Landesprogramms BioRegio deutlich angehoben, von 285 auf 350 Euro pro Hektar und Jahr im landwirtschaftlichen und von 475 auf 580 Euro pro Hektar im gärtnerischen Bereich. „Wir wollen damit umstellungswilligen Betrieben den Einstieg in den Ökolandbau erleichtern“, so Brunner.



Neuanträge sind zudem bei Maßnahmen möglich, die dem Gewässer- und Klimaschutz, der Erosionsvermeidung und der umweltgerechten Ausbringung von Gülle dienen: „Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten“ (A 24), „Winterbegrünung“ (A 32), „Mulchsaatverfahren“ (A 33), „Umwandlung von Ackerland in Grünland“ (A 34), „Grünstreifen zum Gewässer- und Bodenschutz“ (A 35) und „Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger durch Injektionsverfahren“ (A 62 / A 63). Formulare für die Verlängerungs- und Neuanträge gibt es an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, die Antragsfrist endet am 24. Januar 2014. Die Bewilligung der Maßnahmen steht  wie in der Vergangenheit unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch die EU.



Die Verlängerung auslaufender Maßnahmen und die eingeschränkte Neuantragstellung hängen mit dem verzögerten Start der neuen EU-Förderperiode zusammen, die erst im Jahr 2015 beginnt. Auf Empfehlung der EU-Kommission bietet das Landwirtschaftsministerium möglichst wenige Verpflichtungen an, die über das Übergangsjahr 2014 hinaus reichen.



Detailinformationen zu den bayerischen Agrarumweltmaßnahmen sind im Förderwegweiser auf der Homepage des Ministeriums unter www.stmelf.bayern.de/kulap zu finden.

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