Empfehlungen zur Koexistenz zwischen Produktionsverfahren mit und ohne Gentechnik hat der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik am Freitag abgegeben. Wie der Beiratsvorsitzende Prof. Folkhard Isermeyer Agrarstaatssekretär Dr. Robert Kloos erklärte, ist eine konsequente Anwendung der Regelungen zur guten fachlichen Praxis beim Einsatz der Grünen Gentechnik und deren kontinuierliche Anpassung an neue Erkenntnisse die entscheidende Voraussetzung, um Verunreinigungen von konventionellen Erzeugnissen mit GVO zu vermeiden.
In seinem Papier spricht sich der Beirat dafür aus, für weitere Kulturarten und gentechnisch veränderte Konstrukte (GV-Konstrukte) Regeln zur guten fachlichen Praxis mit dem Ziel aufzustellen, Verunreinigungen oberhalb des Kennzeichnungsschwellenwertes auszuschließen. Bewährt hat sich aus Sicht des Gremiums die geltende gesamtschuldnerische Haftung. Gleichzeitig sei jedoch die Begrenzung der Gefährdungshaftung eindeutiger auf den Vermarktungsschaden in der Landwirtschaft und auf den Schwellenwert von 0,9 % einzugrenzen. Zur Vermeidung von Kettenschäden in der Landwirtschaft, die trotz Einhaltung der guten fachlichen Praxis auftreten, wird die Einrichtung eines Haftungsfonds vorgeschlagen, der von Staat und Wirtschaft getragen wird. Bei Saatgut plädiert der Beirat für einen Kennzeichnungsschwellenwert von 0,3 %. Darüber hinaus sollte seiner Ansicht nach eine freiwillige Kennzeichnung bei GV-Anteilen von unter 0,1 % ermöglicht werden.
Für Irritationen sorgte der Rückzug von Prof. Jürgen Heß von der Uni Kassel-Witzenhausen aus dem Beirat wenige Tage vor Übergabe des Gutachtens.
Weitere Details dazu hier beim Agrarministerium
vgl.: Beirat fordert völlige Liberalisierung (11.5.2010)