Zufrieden mit dem bei der EU-Agrarreform erreichten Kompromiss hat sich Agrar-Staatssekretär Peter Bleser gezeigt. Zum Auftakt der 2. DBV-Ackerbautagung erklärte Bleser, die Beschlüsse zur GAP-Reform hätten allen Beteiligten Zugeständnisse abgenötigt, sie stellten aber eine arbeitsfähige Grundlage für die Landwirtschaft bis 2020 dar.
Als besonderen Erfolg wertete der Staatssekretär den Erhalt eines Großteils der Direktzahlungen. Diese machten immer noch gut ein Drittel der landwirtschaftlichen Einkommen aus und erfüllten wichtige Aufgaben als landwirtschaftliches Basiseinkommen sowie als Ausgleich für wirtschaftliche, gesellschaftliche und Umweltleistungen, so der Staatssekretär.
Das im Zuge der GAP-Reform eingeführte Greening ist Bleser zufolge ein notwendiges Zugeständnis gewesen, um das System der Agrarförderung in seiner jetzigen Form zu erhalten. Er zeigte sich jedoch skeptisch, ob die dadurch erhofften Verbesserungen für Umwelt und Natur auch tatsächlich erreicht werden könnten.
Maßnahmen wie das Greening, aber auch zunehmende Eingriffe bei Pflanzenschutz und Düngung beschränken allerdings nach Einschätzung des Vorsitzenden vom DBV-Fachausschuss Getreide, Wolfgang Vogel, immer stärker die Vorzüglichkeit des Ackerbaustandortes Deutschland. „Auf öffentlichen Druck hin werden zunehmend politische Rahmenbedingungen gesetzt, die einer wissenschaftlichen Grundlage entbehren und wider besseres Wissen über mögliche Maßnahmen zur Risikominderung eingeführt werden“, monierte Vogel.
Eine fachliche Sicht sei in der politischen Diskussion oft schwierig unterzubringen. Die Folgen müssten am Ende nicht nur die wirtschaftenden Betriebe, sondern letztlich auch der Ackerbaustandort Deutschland tragen.
Dass der Erfolg der Landwirtschaft in hohem Maße auch von der Saatgutauswahl und -qualität abhängt, zeigte darüber hinaus der Vortrag des Vorsitzenden des DBV-Fachausschusses für Saatgutfragen, Helmut Gumpert.
Mehr:
DBV-Ackerbautagung: Vorzüglichkeit der Flächen erhalten (6.6.2014)