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Born bedauert falsche Weichenstellung in der Bodenpolitik

Den seit geraumer Zeit zu beobachtenden Einstieg von Investoren in die ostdeutsche Landwirtschaft führt der ehemalige Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Dr. Helmut Born, auf eine falsche Weichenstellung Anfang der neunziger Jahre zurück.

Lesezeit: 3 Minuten

Den seit geraumer Zeit zu beobachtenden Einstieg von Investoren in die ostdeutsche Landwirtschaft führt der ehemalige Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Dr. Helmut Born, auf eine falsche Weichenstellung Anfang der neunziger Jahre zurück.


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In einem Interview mit AGRA-EUROPE bezeichnet Born die Öffnung des Bodenkaufs für juristische Personen als einen „Kardinalfehler“, der im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung im Bereich der Landwirtschaft begangen worden sei. Durch diese Entscheidung seien juristische Personen mit umfangreichem Bodeneigentum inzwischen für außerlandwirtschaftliche Kapitalanleger hoch attraktiv geworden, so Born.


Der frühere langjährige Generalsekretär sieht aktuell die Politik gefordert. Sie müsse durchsetzen, dass „die Bauern vor Ort in den Unternehmen das Sagen haben“, nicht jedoch „die verlängerte Werkbank eines renditeorientierten Investmentfonds“. Ziel müsse es sein, aktiven Landwirten eine Präferenz auf dem Bodenmarkt einzuräumen. Das sei keine Frage der Betriebsgröße, sondern „der unternehmerischen Verantwortung für die Erzeugung vor Ort“.


Dazu müsse das gesetzliche Regelwerk aus Erbrecht, Grundstückverkehrsgesetz und Landpachtgesetz weiter entwickelt werden, empfiehlt der 67-Jährige, der von 1991 bis 2013 an der Spitze der DBV-Geschäftsstelle stand. Born erwartet für die kommenden Jahre eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Agrarstruktur. Voraussetzung sei jedoch, dass es gelinge, „spekulative Begehrlichkeiten außen vor zu halten“. Die Entwicklung der ostdeutschen Landwirtschaft wertet Born trotz der Probleme als „Erfolgsgeschichte“.


Zweifel an juristischen Personen


Born erinnert daran, dass die Rolle der juristischen Personen bereits im Sommer 1990 im Vorfeld der sogenannten „Warberger Erklärung“ innerhalb des Bauernverbandes eingehend diskutiert worden sei. Bereits damals habe es die Befürchtung gegeben, „dass eine juristische Person auf Dauer möglicherweise nicht gut geeignet ist, die Idee einer von Bauernfamilien getragenen Landwirtschaft über Generationen weiterzutragen“.


Hätte man grundsätzlich nur Einzelpersonen den Erwerb von Treuhandflächen ermöglicht, hätte dies nach Einschätzung des ehemaligen Generalsekretärs die Agrarstrukturentwicklung in Ostdeutschland spürbar beeinflusst. Born: „Hunderttausende Genossenschaftsmitglieder mit eigenen landwirtschaftlichen Flächen würden heute über sehr breit gestreutes Bodeneigentum verfügen.“


Die juristischen Personen als Pächter dieser Flächen wären dadurch, „deutlicher in der Region verankert, und ihr wirtschaftliches Ergebnis wäre ausschlaggebend für ihre Kapitalisierung - nicht ihr spekulativer Bodenwert“.


Keinen Hehl macht Born aus seiner grundsätzlichen Unterstützung für die Initiative von Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aeikens für eine strengere Regulierung des Bodenmarkts. Dabei gehe es nicht um die Zerschlagung von gewachsenen Betriebsstrukturen, „sondern die Sicherung des Einflusses der Bauernfamilien vor Ort“. Nach Auffassung von Born sollten Landesregierung und Landesbauernverband gemeinsam für eine in Bund und Ländern mehrheitsfähige Lösung eintreten.


Lesen Sie auch unser Interview mit Aeikens:

Neuer Anlauf in der Bodenpolitik (8.10.2015)

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