Das Bundeskabinett will in Kürze das seit langem angekündigte Breitbandförderprogramm des Bundes auf den Weg bringen und die dafür maßgebliche Förderrichtlinie verabschieden.
Die Wirtschaft - darunter der DBV - betont hierzu noch einmal die Notwendigkeit dieses Schrittes und fordert die konsequente Ausrichtung des Förderprogramms auf den Ausbau von Glasfaserverbindungen. Wesentliche Voraussetzung dafür sei die Förderung von kommunalen Betreibermodellen.
Verschiedene Wirtschaftsverbände sprachen sich dafür aus, dass der Bund diese Gelder in erster Linie dazu verwendet werden müsse, um möglichst schnell und flächendeckend Glasfaserinfrastrukturen zu realisieren. Nur solche Infrastrukturen seien zukunftssicher. Dafür müsse die Bundesregierung endlich die richtigen Weichen stellen, fordern DBV, DIHK, DLT und ZDH.
Die aktuelle Breitband-Strategie der Bundesregierung ist auf die Versorgung mit 50 Mbit/s im Download ausgerichtet. Das ist aus Sicht des Bauernverbandes zu kurz gesprungen mit Blick auf beispielsweise Cloud-basierte Geschäftsmodelle, digital vernetzte Wertschöpfungsketten, vernetzte Gebäudemodelle der Bauwirtschaft, Landwirtschaft 4.0, das „Internet der Dinge“, Telemedizin oder auch internetbasierte Mobilität. Sie benötigten schon bald regelmäßig symmetrische Übertragungsbandbreiten mit deutlich über 50 Mbit/s, geringe Latenzzeiten, höchste Netzstabilität und weitere anspruchsvolle Spezifika.
Diese Anforderungen betreffen Ballungsräume und ländliche Gebiete gleichermaßen. Das Gedeihen von regionalen Wirtschaftsräumen, die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten deutschen Volkswirtschaft und nicht zuletzt zahlreiche Arbeitsplätze in den Unternehmen sind laut DBV abhängig von einer zukunftsfähigen digitalen Infrastruktur. Leistungsfähiges Internet werde immer wichtiger für die Zukunftsperspektiven der Menschen in ländlichen Bereichen. Ohne hinreichend schnelles Internet würden diese Gebiete auch ihre Attraktivität für Fachkräfte verlieren, heißt es in einer Stellungnahme.
Es sei nicht nachzuvollziehen, dass bei der Vergabe von Fördermitteln solche Projekte besonders bevorzugt werden sollen, die bereits Ende 2018 abgeschlossen sind. Diese Zeitspanne ist laut DBV zu knapp bemessen, um eine flächendeckende Verlegung neuer Glasfaserleitungen zu ermöglichen. Die Infrastrukturen für die Zukunft müssten heute geplant und gebaut werden – und zwar unter Berücksichtigung bereits jetzt absehbarer zukünftiger Erfordernisse.