Nur bis zum Ende des Jahres 2020 garantiert die EU offene Grenze für das Vereinigte Königreich. EU-Chefunterhändler Michel Barnier möchte die Übergangszeit nach dem Brexit möglichst kurz halten. Vom Austritt im März 2019 bis Dezember 2020 verblieben die Briten noch in der Zollunion und alle Regeln des gemeinsamen Binnenmarktes seien bis dahin gültig, berichtet aiz.info.
Das Vereinigte Königreich zahle weiterhin in den EU-Haushalt ein und bekomme die ihm zustehenden Mittel, also auch die Agrarförderungen. Im EU-Agrarrat, im Europaparlament und in den anderen Europäischen Institutionen sitzt das Vereinigte Königreich in der eindreivierteljährigen Übergangsfrist nicht mehr mit am Tisch, da dieses ab dem 30. März 2019 ein Drittstaat ist.
Der Übergangszeitraum muss eindeutig festgelegt und genau befristet sein. Die Kommission empfiehlt, ihn nicht über den 31. Dezember 2020 hinaus andauern zu lassen. Die Briten fordern eine um mindestens ein Jahr längere Übergangsperiode bis 2021.