Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gestern zu der Prämienveröffentlichung im Internet sieht sich Bayerns Agrarminister Helmut Brunner voll bestätigt. "Wir haben von Anfang an davor gewarnt, persönliche Daten ins Netz zu stellen, die womöglich vom Gesetzgeber im Nachhinein als schützenswert eingestuft werden", sagte Brunner in München. Genau das sei nun eingetreten. Das Gericht sieht in der Veröffentlichung eine Verletzung des Datenschutzes und hat deshalb die zugrunde liegende Verordnung im Wesentlichen für ungültig erklärt.
Das Urteil ist nach Aussage des Ministers auch "eine gewaltige Ohrfeige für die Kommission". Als einziges Bundesland hatte sich der Freistaat im April vergangenen Jahres dagegen gewehrt, die Daten ins Netz zu stellen, bevor das laufende Gerichtsverfahren abgeschlossen ist. Brunner hatte sich auch bei der damaligen EU-Kommissarin Mariann Fischer-Boel für einen Stopp der Veröffentlichung eingesetzt. Erst auf massiven Druck der Kommission, die mit Strafzahlungen drohte, hatte sich Brunner entschlossen, die Daten zu veröffentlichen und mit erläuternden Informationen zu versehen.
Hintergrund: Prämien im Netz: Angabe von Name und Adresse untersagt! (9.11.2010)