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Brunner nennt Details zum Bergbauernprogramm

Das angekündigte bayerische Bergbauernprogramm wird mit 5,3 Mio. Euro ausgestattet. Wie Landwirtschaftsminister Helmut Brunner am Mittwoch bei der Hauptalmbegehung des Almwirtschaftlichen Vereins Oberbayern mitteilte, startet das neue Programm zum 1. Januar 2011. Es führt bereits vorhandene Fördermöglichkeiten wie z.B.

Lesezeit: 2 Minuten

Das angekündigte bayerische Bergbauernprogramm wird mit 5,3 Mio. Euro ausgestattet. Wie Landwirtschaftsminister Helmut Brunner am Mittwoch bei der Hauptalmbegehung des Almwirtschaftlichen Vereins Oberbayern mitteilte, startet das neue Programm zum 1. Januar 2011. Es führt bereits vorhandene Fördermöglichkeiten wie z.B. aus dem Kulturlandschaftsprogramm mit neuen Elementen zusammen.


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Nach Aussage des Ministers erbringen die größtenteils kleinstrukturierten Bergbauernbetriebe unverzichtbare Leistungen für die Gesellschaft. Allerdings seien sie wegen der schwierigen Produktionsbedingungen kaum konkurrenzfähig und deshalb auf Unterstützung angewiesen. Das neue Programm komme gerade im Nebenerwerb geführten Betrieben zugute, für die selbst kleinere Investitionen eine oft hohe finanzielle Belastung darstellen. So wird laut Brunner die für eine Förderung notwendige Mindestinvestitionssumme von bisher 20 000 Euro deutlich gesenkt: Bauliche und technische Maßnahmen sowie Vorhaben zur Erschließung von Einkommensalternativen können künftig ab 10 000 Euro und Spezialmaschinen ab 5 000 Euro gefördert werden. Brunner geht davon aus, dass die notwendige Zustimmung der EU-Kommission bis Herbst vorliegt.


Bauernverband sagt Unterstützung zu


Auch der Bayerische Bauernverband ist der Ansicht, dass die Bergbauernfamilien aktuell und auch in Zukunft auf die Unterstützung der Gesellschaft und der Politik angewiesen sind. Er stellt dazu folgende Forderungen auf:


Fortsetzung einer starken Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik mit einer ersten und zweiten Säule über 2013 hinaus, mindestens auf dem bisherigen Finanzniveau Erhalt, Ausbau und Stärkung der spezifischen Programme und Maßnahmen (z. B. Direktzahlungen, Ausgleichszulage, Agrarumweltprogramme) für die Berglandwirtschaft durch zusätzliche, eigenständige Finanzmittel Berücksichtigung der besonderen betrieblichen Anforderungen und der besonderen Strukturverhältnisse der Betriebe bei Förderprogrammen wie beispielsweise der Agrarinvestitionsförderung Traditionelle Bewirtschaftungsweisen und Tierhaltungsformen in den Bergregionen müssen weiterhin zulässig sein, um den Erhalt bäuerlicher Bergbetriebe zu unterstützen Spürbare Entlastungen im betrieblichen Alltag für die bäuerlichen Familienbetriebe mit kleineren Strukturen durch praxisgerechte Vereinfachungen bei Auflagen, Vorschriften und Kontrollen. Die Selbstverantwortung der Bauern muss wieder wesentlich mehr anerkannt und der staatliche Dirigismus minimiert werden.


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